Da ich erst seit Montag mit beA auch versende eine Frage: Wenn nicht signiert werden kann, kommt dann eine Fehlermeldung oder woran erkenne ich das? Wir haben zwischenzeitlich schon signiert und das hat zumindest nach meinem Eindruck geklappt. Muss heute auch was versenden eigentlich.Anahid hat geschrieben: ↑05.06.2019, 10:06Nachrichten können zum Teil nicht qualifiziert signiert werden
Diese seit dem 03.06.2019 bestehende Störung, die lt. Angaben der BRAK auf ihrer Infoseite am 03.06.2019 abends behoben war, ist nach telefonischer Rücksprache mit dem Support von Atos bis heute nicht behoben. Also heißt es wieder aufs Fax zurückgreifen oder reitende Boten einsetzen. Nur für diejenigen, die auch das Problem haben, nichts signieren zu können.
Womit mal wieder bewiesen ist, dass die Infoseite der BRAK auch total für die Tonne ist.
beA-Störung
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Wenn es nicht klappt, kommt die Meldung beim Signieren, dass nicht erkannt werden kann, dass es sich um ein qualifiziertes Zertifikat handelt. Wenn Dein Chef die Fehlermeldung nicht erhält, dann klappt es bei Euch wohl mit dem Signieren.
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Super danke. Dann scheint es bei uns zu klappen. Bisher hat sich zumindest noch keine beschwert.
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Siehst Du ja, wenn Du das verschicken willst. Ist die Signatur dran, hats geklappt. Ansonsten hast Du keine Signatur und dann kannst Du das halt auch nicht verschicken.
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Habt Ihr keine Brieftauben mehr?Anahid hat geschrieben: ↑05.06.2019, 10:06Nachrichten können zum Teil nicht qualifiziert signiert werden
Diese seit dem 03.06.2019 bestehende Störung, die lt. Angaben der BRAK auf ihrer Infoseite am 03.06.2019 abends behoben war, ist nach telefonischer Rücksprache mit dem Support von Atos bis heute nicht behoben. Also heißt es wieder aufs Fax zurückgreifen oder reitende Boten einsetzen. Nur für diejenigen, die auch das Problem haben, nichts signieren zu können.
Womit mal wieder bewiesen ist, dass die Infoseite der BRAK auch total für die Tonne ist.
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Der RSS-Feed ist auch viel aktueller als diese komische Störungsseite, da stand heute morgen schon:
In einigen Fällen leider weiterhin Probleme beim Signieren
5. Juni 2019
Es treten in einigen Fällen leider weiterhin Probleme beim Anbringen der qualifizierten elektronischen Signatur auf. Atos arbeitet an der Fehleranalyse und der Behebung der Störung. Wir werden Sie hier informieren, sobald die Funktion wieder ohne Einschränkungen nutzbar ist.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Bei mir kam die Meldung ebenfalls, die Signatur wurde zwar rangehängt, ab dei Prüfung war nur teilweise erfolgreich ("Der Status der Signatur ist unbestimmt.......").
Wenn der Anwalt aber handschriflich unterschreibt und diese Unterschrift dann eingescannt wird, ist eine Signatur doch nicht mehr erforderlich?
Hab nämlich gestern eine Stellungnahme per beA versandt, welche eine andere Rechtsanwältin in Vertretung unterschrieben hat und das elektronische signieren hat nur teilweise geklappt.
Wenn der Anwalt aber handschriflich unterschreibt und diese Unterschrift dann eingescannt wird, ist eine Signatur doch nicht mehr erforderlich?
Hab nämlich gestern eine Stellungnahme per beA versandt, welche eine andere Rechtsanwältin in Vertretung unterschrieben hat und das elektronische signieren hat nur teilweise geklappt.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Nein, Unterschriften sind weder notwendig noch irgendwie ausschlaggebend. Es reicht, wenn unter dem Schriftsatz steht, wer ihn verantwortet. Und derjenige muss dann entweder aus dem eigenen Postfach senden oder qualifiziert signieren.
Wenn Ihr das nicht gewährleisten könnt, dann muss gefaxt werden. Dafür ist dann wieder die Unterschrift das richtige Mittel.
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Also nur nochmal im Klartext:Adora Belle hat geschrieben: ↑05.06.2019, 11:55Nein, Unterschriften sind weder notwendig noch irgendwie ausschlaggebend. Es reicht, wenn unter dem Schriftsatz steht, wer ihn verantwortet. Und derjenige muss dann entweder aus dem eigenen Postfach senden oder qualifiziert signieren.
Wenn Ihr das nicht gewährleisten könnt, dann muss gefaxt werden. Dafür ist dann wieder die Unterschrift das richtige Mittel.
Wenn der Anwalt aus seinem Postfach versendet, muss nicht qualifiziert signiert werden, kann aber!
Wenn ein Mitarbeiter aus seinem Postfach versendet, muss zwingend qualifiziert signiert werden. Eine bloße Unterschrift, die eingescannt wird, reicht nicht!
Ist das so richtig zusammengefasst?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Richtig. So ist das, im großen und ganzen.
Es gibt wenige Ausnahmen, wo auch der Anwalt aus dem eigenen Postfach heraus signieren muss.
Es gibt wenige Ausnahmen, wo auch der Anwalt aus dem eigenen Postfach heraus signieren muss.