Gebühren bei Räumungsschutzabwehr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

13.11.2009, 15:26

Hallo,

Wir haben einen Titel erwirkt und den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt. Die Gegenseite hat daraufhin einen Antrag auf Räumungsschutz gestellt, der im nachhinein abgelehnt wurde.

Meine Frage jetzt, welche Gebühren rechne ich für das Räumungsschutzverfahren ab? Ich find hier immer nur die Gebühren, wenn wir den Antrag stellen würden.

Bitte helft mir!!

Lg
Davy Jones’ Locker
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#2

13.11.2009, 15:53

Für den Anwalt fällt durch das gerichtliche Vollstreckungsschutzverfahren eine zusätzliche Gebühr aus Nr. 3309 VV RVG an (§ 18 Abs. Nr. 6 RVG).

Musielak ZPO 7. Auflage 2009 Rn. 29 zu 765a ZPO
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#3

13.11.2009, 19:14

super,danke schön
Lori79
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#4

29.05.2019, 11:33

Hallo Zusammen,
habe eine komische Frage bzw. stehe geraude aufm Schlauch:
Unser Mandant ist mit einem Räumungsauftrag zu uns gekommen. Wir haben Räumungsschutzantrag gestellt und Deckungsschutzzusage durch die Rechtschutzversicherung erhalten.
Unser Antrag wurde abgewiesen. Der mandant ist aus der Wohnung ausgezogen.
Jetzt hat er einen Kostenfestsetzungsantrag erhalten nach 788 ZPO. Das Aktenzeichen ist nicht das was das Räumungsschutzverfahren betrifft.
Wie sieht es denn aus, muss die Rechtschutzversicherung die Kosten zahlen. Eigentlich nicht oder, da es sich ja um den Räumungsauftrag an sich betrifft.
Oder übersehe ich hier was.
Danke Euch
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Anahid
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#5

29.05.2019, 11:51

Wäre ja mal abzuklären welche Vollstreckungsmaßnahme da festgesetzt werden soll, wenn es sich nicht um die Räumung handelt. Und wenn es sich nicht um die Räumung handelt, wird es auch unwahrscheinlich sein, dass die RSV hier irgendwelche Vollstreckungskosten zahlt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lori79
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#6

29.05.2019, 11:57

Es handelt sich um die Räumung. Die Gegenseite hatte es auch zum Aktenzeichen des Räumungsschutzverfahrens eingereicht. Das Gericht hat ein neues Aktenzeichen daraus gemacht.
Die Gegenseite hat auch geschrieben, dass es sich um die Räumung handelt
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Anahid
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#7

29.05.2019, 11:59

Also ist das die Gebühr, die vorher entstanden ist, vor Eurem Schutzantrag. Die wird die RSV allerdings nicht zahlen. Die übernimmt nur die Kosten des Vollstreckungsschutzantrags.
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