Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

29.05.2019, 10:18

Hallo zusammen :wink1

Ich versuche derzeit mit RA-Micro zu klären, wo man denn die Gebühr, die ja laut Beschluß des BGH zusätzlich für den Antrag auf Drittauskünfte anfällt, einträgt, bzw. wie man sie als Anlage oder wie auch immer geltend macht. RA-Micro sagt, der BGH habe zwar den Anfall der Gebühr bejaht, jedoch keine Aussagen dazu gemacht, wie diese geltend gemacht werden kann. Da wir ja Formularzwang haben, das amtliche Formular aber nicht geändert werden darf, steht auch RA-Micro vor einem Problem.

Ich würde hier gerne die Gerichtsvollzieher mal bitten mitzuteilen, in welcher Form sie derzeit diese Gebühr zulassen. Extra Berechnung beifügen? Hinweis im Anschreiben?

Vielleicht hat auch der ein oder andere User diese Gebühr schon erhalten und kann sagen, wie sie beantragt wurde.

Danke für die Mithilfe ;)
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#2

29.05.2019, 10:29

Hmmm.....versteh grad das Problem nicht. Egal ob ich einen Antrag auf Abgabe der VA + ggf. Einholung Drittauskünfte (für den Fall der Nichtabgabe der VA) oder nur die Einholung von Drittauskünften beantrage, berechnet mir RAM immer eine 0,3 nach der Gesamtforderung (im ersten Fall wird die vorgemerkt und nicht fest in die Forderungsaufstellung gebucht). Ich änder da im Formular nur die Bezeichnung ab von "Zwangsvollstreckung" auf "Einholung Drittauskünfte". Hat bisher auch noch keinerlei Probleme gegeben.
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Soenny
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#3

29.05.2019, 10:32

Und wenn du ZV-Auftrag erteilst, Antrag auf Drittauskünfte stellst und die VA beantragst?

Ich habe mit RAM gesprochen eben, die wissen für den Fall auch nicht wohin mit der Gebühr.
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#4

29.05.2019, 10:38

Ich kann dir nur sagen, wie Datev Anwalt pro das macht. Es stehen dann im Modul Q die drei Kostenrechnungen untereinander jeweils mit Bezeichnung, wofür das ist. Ist ja immer ein unterschiedlicher Gegegenstandswert. Das Programm bucht auch die drei Kostenpositionen im Forderungskonto.
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#5

29.05.2019, 10:43

AliceImWunderland hat geschrieben:
29.05.2019, 10:38
Ich kann dir nur sagen, wie Datev Anwalt pro das macht. Es stehen dann im Modul Q die drei Kostenrechnungen untereinander jeweils mit Bezeichnung, wofür das ist. Ist ja immer ein unterschiedlicher Gegegenstandswert. Das Programm bucht auch die drei Kostenpositionen im Forderungskonto.
Und da sagt RAM das geht nicht, da das ein amtliches Formular wäre, was nicht einfach geändert werden dürfte :kopfkratz
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#6

29.05.2019, 10:58

Oooookay.... :kopfkratz
Datev macht das seit Jahren so und es gab bei uns noch keine Beanstandung.
Das Modul Q bleibt ja das Modul Q, wird nur etwas "verlängert", indem man es um eine Kostenrechnung ergänzt. :kopfkratz
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#7

29.05.2019, 11:00

Soenny hat geschrieben:
29.05.2019, 10:32
Und wenn du ZV-Auftrag erteilst, Antrag auf Drittauskünfte stellst und die VA beantragst?
Ich mach nie nen ZV-Auftrag, daher stellt sich das Problem für mich nicht. ;) :knutsch
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#8

29.05.2019, 11:28

Alice was heißt seit Jahren? Den Beschluß gibt es erst seit Herbst letzten Jahres :kopfkratz
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#9

29.05.2019, 12:30

Datev hat schon vorher die Gebühr für Drittauskünfte berechnet. Auch schon zu der Zeit, als es noch strittig war, ob man sie bekommt oder nicht. Da hatte ich vielfach mich mit den Rechtspflegern beim nachfolgenden Pfüb-Antrag noch streiten müssen.
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#10

29.05.2019, 12:38

Die BGH-Entscheidung gab es zwar erst letztes Jahr, aber es gab schon lange vorher genügend Rechtsprechung, die die Entstehung der Drittauskünfte als eine besondere Angelegenheit gesehen hat und eine Gebühr dafür zugesprochen hat. Z.B. LG Frankfurt a.M, Beschluss vom 25.05.2016 - 2-09 T 20/16. Habe ich gerade hier greifbar. Deshalb hatte Datev das Formular schon zeitig angepasst. ;)
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