Pfändung von Versorgungsbezügen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juty
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#1

28.05.2019, 10:25

Benötige Hilfe:
Ich soll Versorgungsbezüge pfänden, das ist ja wie Rente. Welchen "Buchstaben" nehme ich beim PfüB, also Anspruch A oder B etc?
Danke schonmal
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.05.2019, 10:34

Bei Rente nimmt man B. Würde ich ja dann hier genauso annehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Juty
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#3

28.05.2019, 10:41

Anahid hat geschrieben:
28.05.2019, 10:34
Bei Rente nimmt man B. Würde ich ja dann hier genauso annehmen.

Werden Rente und Versorgungsbezüge nach dem SGB gezahlt?
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AliceImWunderland
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#4

28.05.2019, 12:30

Diese werden, soweit ich das weiß, nach SGB V bezahlt. Aber was hat das mit der Pfändung hier zu tun?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Lori79
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#5

08.07.2019, 13:05

Hallo Ihr Lieben,
also Rente immer B. Ich soll die Altersrente pfänden. Gebe ich dann bei Art der Sozialleistung Altersrente an? Ist ja keine eigentlich. und muss ich sonst noch was ankreuzen.
Sorry aber irgend wie komme ich hier gar nicht weiter.
Danke Euch
sunnybaby2302
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#6

16.07.2019, 11:12

Mich würde auch interessieren, was ich bei; Es wird angeordnet, dass ... ankreuzen muss, sitze da auch gerade vor :/
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