ZV wegen Herausgabe eines Fotos

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
carrymaus
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 21.06.2012, 16:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#11

28.05.2019, 09:38

???
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#12

28.05.2019, 09:47

carrymaus hat geschrieben:
28.05.2019, 09:38
???
:kopfkratz
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#13

28.05.2019, 10:01

Eine Herausgabevollstreckung kannst Du ja nur betreiben hinsichtlich Sachen, die bereits existieren. Das ist hier aber ja nicht der Fall. Das Foto muss ja erst erstellt werden und der Bericht auch. Also hast Du eine unvertretbare Handlung und musst nach § 888 ZPO Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#14

28.05.2019, 10:02

Nein, ich hab Dir doch oben schon gesagt, dass eine Herausgabevollstreckung nicht möglich ist, da Foto und Bericht noch gar nicht existieren. Du musst über Zwangsmittel (Zwangsgeld/Zwangshaft, §35 FamFG) vollstrecken.
carrymaus
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 21.06.2012, 16:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#15

28.05.2019, 10:04

Ach Mist. Dann müssen wir erstmal ein Zwangsgeld beantragen
Antworten