Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur ZV (was nicht meine Lieblingsbeschäftigung ist).
Ich muss in einer Familiensache ein Foto und einen Bericht vollstrecken.
Kurze Frage: Wie mache ich das? Ich habe schon herausgefunden (hoffentlich richtig), dass es ein Herausgabeanspruch nach § 883 ZPO ist.
Meine Frage ist jetzt, wie bringe ich das im ZV-Formular unter? Gelesen habe ich schon, dass unter E4 einzutragean ist "Herausgabe gem. Vereinbarung ....". Das habe ich schon gemacht. Muss ich sonst noch etwas im Formular dafür ankreuzen.
Vorab schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Carrymaus
ZV wegen Herausgabe eines Fotos
- Anahid
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Was für einen Bericht musst Du denn vollstrecken und ist das Foto so genau bezeichnet, dass auch jemand, der das Foto nicht kennt, das beim Schuldner aus der Wohnung holen könnte?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Ok....der Bericht wird ja wohl genau bezeichnet sein, sodass man den im Wege der Herausgabevollstreckung rausholen könnte; bei dem Foto weiß ich das nicht. Deine Antwort beantwortet insoweit nicht meine Frage, ob ein Fremder (z.B. ich) das Foto ohne Probleme identifizieren und mitnehmen könnte.
Aber egal: Also reden wir hier von einer Herausgabevollstreckung. Für die Herausgabe von Gegenständen herrscht kein Formularzwang.
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Das ist m.E. keine Vollstreckung nach §883 ZPO, weil Foto und Bericht derzeit im Zweifel noch gar nicht vorhanden sind. Insofern müsste wohl über Zwangsmittel vollstreckt werden.
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Also laut Vereinbarung (geschlossen vor Gericht) muss die Kindesmutter dem Vater alle sechs Wochen ein Foto sowie einen Entwicklungsbericht übergeben. Dies tut sie nicht.
Jetzt soll vollstreckt werden. Mit Geldforderungen usw. kenne ich mich aus, aber ich habe noch nie sowas vollstreckt.
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Das ist die typische Anordnung, wenn es (derzeit) keinen Umgang gibt. Dann muss der Umgangsberechtigte wenigstens ein Foto und einen Bericht über das Kind vom Betreuenden erhalten.