grundschuldbestellung mit entwurf ohne Unterwerfung

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Stummel1
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#1

23.05.2019, 22:11

Habe folgende kostenrechnung erstellt bei einer GS-Bestellung mit Entwurf ohne Unterwerfung
Kv 24102 Fertigung eines Entwurfs 0,5
Kv 22111 Einholung Vorrangseinräumung 0,3
Kv 25102 Beglaubigung von Dokumenten wegen Erstellung der beglaubigten Abschrift für die Bank

Nun war in der Bestellung von uns noch aufgenommen worden
Die Erschienene bewilligt und beantragt die Eintragung der entsorechenden Rangänderung unter Vorlage der Vorrangseinräumung

Ich hatte gedacht das ich hier noch eine Gebühr so in der Richtung Mitbeurkundung einer Vorrangseinräumungserklärung nehmen kann
Wie seht ihr das?
larifari
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#2

24.05.2019, 08:11

Bei der Rangänderungserklärung liegt gem. § 109 Abs. 1 Nr. 3 GNotKG derselben Gegenstand mit der Grundschuld vor.
Martin Filzek
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#3

24.05.2019, 17:00

Die KV-Nr. wäre nach überwiegender und m. E. richtiger Ansicht nicht vollständig, da der Kostenschuldner nicht nachvollziehen könnte, wieso man auf eine 0,5-Gebühr kommt. Es fehlt daher ", 21201" oder "i.V.m. KV 21201."

Ob tatsächlich nur eine halbe Gebühr für den Entwurf entstanden ist, nur weil keine ZV.-Unterwerfung enthalten ist, kann nach den bisherigen Angaben auch nicht sicher gesagt werden. Nur der bloße reine Grundbuchantrag auf Eintragung wäre privilegiert über KV 24102 i.V.m. KV 21102. Wenn aber ein Schuldanerkenntnis (einseitige Erklärung), eine Abtretung von Rückgewähransprüchen (auch einseitige Erklärung) oder Ähnliches in dem Text enthalten sind, wäre die Gebühr KV 24101 i.V.m. KV 21200 (1,0-Gebühr, mindestens 60 Euro).

Zur Vorrangseinräumung siehe frühere Antwort.

Zur Abschriftsbeglaubigungsgebühr ist zu sagen, dass die Beglaubigungsgebühr für beglaubigte Abschriften von eigenen Urkunden, wozu sowohl Beurkundungen / Verhandlungen als auch Entwürfe gehören, nicht entsteht (wo genau das im GNotKG steht, ob bei KV 25102 oder an anderer Stelle, würde ich gelegentlich noch mal nachtragen, bin zur Zeit ohne Gesetzestext, evtl. können andere es auch finden und nachtragen, oder man glaubt mir einfrach so ohne Gesetzestextbeleg?).

Da nur Kostenrechtliches gefragt wurde, habe ich Verschiebung nach GNotKG angeregt bei Administratoren.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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