Hallo,
bei uns soll ein Erbschein beantragt werden für einen Erbfall von 1974. Der Erbschein wird für die Grundbuchberichtigung eines in der ehemaligen DDR belegenes Grundstück benötigt. Der Erblasser hat in West-Berlin gelebt.
Meine Frage: Kann jetzt noch ein gegenständlich beschränkter Erbschein unter Anwendung des ZGB beantragt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.