Pfändung Zahlungsanspruch S gegen Dritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Toniontour
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#1

05.09.2014, 13:17

Hi, wahrscheinlich eine doofe Frage...aber Ihr wißt ja...Freitag ab eins...

Wir haben Titel gg Schuldner. Schuldner hat wohl Zahlungsanspruch gegen eine GbR. Hier soll ich eine Vorpfändung zustellen lassen. Das ist ja kein Ding. Mich interessiert, wie ich dann den PfüB mache:

Mein DS ist ja dann die GbR und den Anspruch würde ich im Formular dann unter G (Forderung aus Anspruch an sonstige) unterbringen und dort näher bezeichnen (z B Forderung aus Werkvertrag zwischen unserem S und der GbR), richtig?! Wir wissen nicht so genau, dass unser S Zahlungsansprüche gegen die GbR hat, könnte ich da auch schreiben "sämtliche Ansprüche" oder muss man genau sagen können, woher der Anspruch resultiert?

Danke Euch!
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Anahid
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#2

05.09.2014, 13:24

Nein, Du musst nicht genau sagen können, woher der Anspruch resultiert. Ich würde einfach "sämtliche aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Schuldner und der Drittschuldnerin resultierenden Zahlungsansprüche des Schuldners" pfänden.
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AliceImWunderland
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#3

05.09.2014, 13:44

Vielleicht noch zur Klarstellung ergänzen: "sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche......". Muss wahrscheinlich nicht, könnte sonst aber später Klärungsbedarf geben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#4

05.09.2014, 14:38

Ja, super! Vielen Dank Euch beiden! :thx
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rena
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#5

20.05.2019, 14:02

Hallo zusammen, wir haben ein Vermögensverzeichnis vorliegen, in dem Außenstände (also offene Forderungen) der GbR angegeben sind.

Wie kann ich diese neben dem Firmenkonto pfänden? Müsste ich hier jeweils einzelne PfÜbs an die jeweiligen Zahlungsschuldner beantragen?
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sh161
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#6

20.05.2019, 14:20

Jeder Zahlungsschuldner deines Schuldners wird zum Drittschuldner, du kannst - musst sogar aus Kostengründen/Schadensminderungspflicht - alles in einen Pfüb zu packen. Für jeden Drittschuldner kommt eine weitere Abschrift mit dran.
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rena
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#7

21.05.2019, 09:31

Super, viele Dank! Das macht Sinn in der Abwicklung.

Das Vermögensverzeichnis stammt aus Dezember von einem anderen Gläubiger. Zum heutigen Zeitpunkt könnten bereits Vorpfändungen laufen. Bei den Außenständen ist deren Entstehung und Fälligkeit nicht vermerkt bedauerlicherweise. Auch das Geschäftskonto ist wohl nicht genannt. Lediglich ein Konto, das auf einen Gesellschafter, die Ehefrau läuft, ist angegeben. Kann ich das dann als Geschäftskonto werten und pfänden?
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sh161
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#8

21.05.2019, 12:19

Du pfändest ja nicht EIN Konto, sondern alle bestehenden Kosten des Schuldners bei der Bank. Also würde ich einfach die Bank als Drittschuldner angeben, ohne irgendeine besondere Kontonummer anzugeben.
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#9

21.05.2019, 12:35

rena hat geschrieben:
21.05.2019, 09:31
Das Vermögensverzeichnis stammt aus Dezember von einem anderen Gläubiger. Zum heutigen Zeitpunkt könnten bereits Vorpfändungen laufen. Bei den Außenständen ist deren Entstehung und Fälligkeit nicht vermerkt bedauerlicherweise.
Dass da Vorpfändungen vorliegen, ist sehr wahrscheinlich. Ob die Forderungen überhaupt rechtmäßig bestehen oder überhaupt noch bestehen ist auch fraglich. Da würde ich erst einmal einen Auftrag vom Mandanten anfordern, bevor ich ein so unsicheres Ding auf den Weg bringen würde. Schon alleine die ganzen Zustellungskosten die hier anfallen für jedenD Drittschuldner dürften ja nicht unerheblich sein.
rena hat geschrieben:
21.05.2019, 09:31
Lediglich ein Konto, das auf einen Gesellschafter, die Ehefrau läuft, ist angegeben. Kann ich das dann als Geschäftskonto werten und pfänden?
An ein Konto, dass der Ehefrau eines Gesellschafters gehört, kommst Du grundsätzlich nicht dran. Ob die Gesellschaft selbst bei derselben Bank ein Konto hat, ist ja wohl eher fraglich. Hast Du keine Drittauskünfte beantragt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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rena
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#10

22.05.2019, 11:40

Ich habe bislang nicht die Einholung von Drittauskünften mit beantragt, da ich davon ausgegangen bin, dass diese Informationen im Vermögensverzeichnis ordentlich angegeben werden müssen.

Die Ehefrau ist ebenfalls Gesellschafterin der GbR und wurde aktuell zur Vermögensauskunft geladen im Juni. Daraus sollten dann ja eigentlich aktuelle Außenstände ersichtlich sein und das Geschäftskonto muss sie eigentlich mit angeben. Die GbR läuft ja weiter. Vielleicht warte ich erst einmal ab oder bitte den GVZ bereits jetzt, hier auf konkrete Angaben zu achten?
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