Aktenkonto: Gebührenumsatz zu hoch

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kippie87
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#1

20.05.2019, 12:49

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich mache seit Januar Buchführung und bin darin nicht besonders sicher oder gut. Ich übe halt noch. Auch das seitdem für mich neue Programm RA-Micro bereitet mir ab und an noch Schwierigkeiten. Ich stehe nun vor folgendem Problem:

Der Chef gibt mir ein Aktenkonto mit Akte und sagt, der darin verbuchte Gebührenumsatz sei zu hoch (1.474,42). Prinzipiell verstehe ich das auch, denn wir haben eine Abschlussrechnung mit allen Positionen über 768,15 € erstellt, die bezahlt worden ist, also kann der Gebührenumsatz nicht höher sein.

Das Aktenkonto beginnt mit Honorarauslagen, dann folgt eine Rechnung (gebucht ohne Honorarauslagen), eine Teil-Korrektur dieser Rechnung (in Höhe der Differenz der KR und den Honorarauslagen). Was mich dann aber irritiert ist ein Gebührenstorno über 1.412,54 €. Ich weiß nicht, wieso das drin ist und ob das überhaupt richtig ist. Was kann ich theoretisch gegen dieses Gebührenstorno machen?

Mein Chef verlangt teilweise solche Lösungen von mir, weil meine Vorgängerin das angeblich auch gemacht hat. Okay. Aber ich bin nach 5 Monaten noch nicht so sehr eingearbeitet, um das alles wissen zu können. Ich hab natürlich bei den Gehaltsverhandlungen hoch gepokert, aber immer gesagt, ich bin lernwillig, kann aber nicht alles!... hm... vielleicht habt ihr eine Lösung für mich?

VG Kippie
kippie87
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#2

20.05.2019, 13:41

Ergänzung / Korrektur:

Ich habe mich durchgefuxt und komme zu dem Ergebnis, dass eine Korrekturrechnung als Gebühreneinnahme gebucht worden ist. Die Korrekturrechnung wurde von einer neuen Kollegin gemacht, sie hat sie als "Minus" gebucht. D. h. ich habe die ursprüngliche Rechnung mi "Minus" stehen und die Korrekturrechnung. Die Gebührensollstellung hat das Problem dann (vorläufig) behoben.

Versteht ihr, was ich meine?
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#3

20.05.2019, 15:04

Zusatz:

Ich habe bei RA-Micro in Erfahrung bringen können, dass es vollkommen egal ist, was im Aktenkonto unten als "Gebührenumsatz" steht. Da für meine Zwischenbuchungen, bei denen irgendwo der Fehler liegt, kein Sachkonto hinterlegt ist, wird das Finanzamt das niemals sehen und es kann keine Probleme geben. Das Aktenkonto ist nur dazu da, damit WIR arbeiten können.
Die Aussage hat meinen Chef natürlich wenig beeindruckt :-? , er schaut sich die Akte nun selbst an (was auch immer er sich da anschauen will) weil er der festen Überzeugung ist, er würde hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung beschissen werden...

Falls jemanden etwas einfällt, freue ich mich über Reaktionen. Ansonsten übersteigt das nun einfach mal meine Kompetenzen. Soll er mich doch zur Schulung schicken... :lol:
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#4

20.05.2019, 16:09

Ich glaube, dass RA-Micro da Unrecht hat. Wenn unten ein Gebührenumsatz steht, dann sind das eingenommene Gebühren und die sind mit 19 % USt gebucht, sodass dieser Umsatz auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung eine Rolle spielt. Also was immer Deine Kollegin da gebucht hat, ist vollkommen falsch. Eine Korrekturrechnung wird immer als Gebühreneingang gebucht. Sie muss ja schließlich die Sollstellung der Rechnung aufheben. Aber das erscheint dann nicht im Gebührenumsatz. Kannst Du nicht das Mandantenkonto irgendwie hier reinsetzen (natürlich anonymisiert), damit man sich die Buchungen mal angucken kann?
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#5

20.05.2019, 16:25

Die Kanzlei dürfte eine Ist- und keine Soll-Versteuerung haben, dann sind nur tatsächlich eingenommene Gelder ausschlaggebend und keine Rechnungssollstellungen im Konto.
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#6

20.05.2019, 16:30

Hier gehts aber nicht um die Rechnungssollstellung, sondern um den Gebührenumsatz, der unten angezeigt wird. Und der darf nur tatsächlich kassierte Beträge umfassen. Wenn der doppelt so hoch ist als die eigentliche Rechnung, hat de Vorgängerin da irgendeinen Mist gebucht und dann zählt das als tatsäclich eingenommenes Geld, auch wenn das tatsächlich nicht der Fall war. Was bedeutet, dass hier die USt zu hoch abgeführt wird (wurde).
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#7

20.05.2019, 16:35

Stümmt, hast Recht ;) :knutsch
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#8

21.05.2019, 11:45

RA-Micro hat mir gesagt, dass die Aktenkonten nur für uns zum Arbeiten sind. Das, was darin steht, ist für das Finanzamt völlig irrelevant. Wichtig ist, was auf die Konten gebucht wird. Und das sind in meinem Fall nur die 3 Positionen, die tatsächlich auch in Ordnung sind, so dass nach außen hin - unter Berücksichtigung der Aussage des RA-Micro-Mitarbeiters, alles richtig ist.
Mir ist unabhängig davon ausgefallen, dass vor einem Monat das Aktenkonto okay war. Danach habe ich - ich persönlich - nur eine Auszahlung von FG vorgenommen mit einem bedeutend geringeren Betrag als der, der zu viel im Gebührenumsatz steht... das nur by the way.

Dem Chef gefällt die Antwort natürlich nicht. Aber als ich ihm sagte, ich kann es nicht und Buchführung ist ja noch neu für mich, war es okay bzw. er will es sich jetzt selbst ansehen.

Mein Problem ist dadurch natürlich theoretisch betrachtet nicht gelöst. Vielleicht ergibt sich aus seinen oder Euren weiteren Überlegungen ja eine Lösung...
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#9

21.05.2019, 12:43

Öhm ja Kippie.....genau das hab ich versucht Dir klarzumachen. Ich denke auch, dass der Mitarbeiter von RAM das Problem zunächst ebenso nicht erfasst hat wie auch Soenny. Du kannst im Mandantenkonto eine ganze Menge hin- und herbuchen, was das Finanzamt überhaupt nicht erfährt oder interessiert; aber: Gebührenumsatz bedeutet, dass Ihr Gebühren in dieser Höhe eingenommen habt. Das bedeutet auch, dass bei der Buchung dieses Umsatzes Mehrwertsteuerbuchungen erfolgt sind und die interessieren das Finanzamt sehr wohl, da Ihr die Umsatzsteuer auf eingenommenes Honorar abführen müsst. Wenn also hier ein Gebührenumsatz gebucht ist, der doppelt so hoch ist, wie er eigentlich sein soll, dann bedeutet das, dass Dein Chef auch doppelt soviel Mehrwertsteuer abgeführt hat. Es ist vollkommen egal, wieviel Minus oder Plus in Deinem Mandantenkonto steht. Aber der Gebühren"umsatz" kann nicht durch reine Aktenkontobuchungen geändert werden. Also ist hier falsch gebucht, was zulasten Deines Chefs geht.
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#10

21.05.2019, 15:47

Dann wird das Problem nur gelöst werden können, wenn ich eine Schulung darauf bekomme. Das theoretische Grundwissen bezgl. Buchhaltung aus der Ausbildung (2007-2010) genügt hier offensichtlich nicht.
Ich verstehe, was du meinst: Wenn es als Gebühren"umsatz" drin steht, dann wird es auch bei der Steuer verwendet. Aber: Für die Steuer sind nur die Buchungen interessant, bei denen ein Finanzkonto hinterlegt ist - so RAM. Wer hat denn nun Recht?
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