Hallo,
wir haben in einer Sache Klage eingereicht. Es erging ein Versäumnisurteil.
Der Beklagte hat dagegen Einspruch eingelegt.
Daraufhin haben wir die Klage zurückgenommen. Welche Gebühren kann ich anrechnen? Eine 1,3 VG + Auslagen + Mehrwertsteuer? Oder nur eine 0,8? Aber eigentlich bekommt man mit der Einreichung der Klage ja eine 1,3 VG oder?
Abrechnung Klagerücknahme
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2014
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
1,3 VG 3100 und 0,5 TG 3105.
Ggf. ist eine Geschäftsgebühr 2300 bei der Abrechnung mit dem Mandanten anzurechnen, wenn ihr zuvor außergerichtlich tätig ward.
Ggf. ist eine Geschäftsgebühr 2300 bei der Abrechnung mit dem Mandanten anzurechnen, wenn ihr zuvor außergerichtlich tätig ward.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5172
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Weshalb wurde hier die Klage zurückgenommen, nur weil die Gegenseite Einspruch gegen das VU eingelegt hat? Was ist hier passiert?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Danke. Die 0,5 TG bekommt man für das VU oder?Feldhamster hat geschrieben: ↑15.05.2019, 21:361,3 VG 3100 und 0,5 TG 3105.
Ggf. ist eine Geschäftsgebühr 2300 bei der Abrechnung mit dem Mandanten anzurechnen, wenn ihr zuvor außergerichtlich tätig ward.
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2014
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Genau
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Ja, wenn die Voraussetzungen der Nr. 3105 erfüllt sind, d.h. wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem nur eine Partei erschienen ist und lediglich der Antrag auf VU gestellt wurde.Kristin94 hat geschrieben: ↑16.05.2019, 21:54Danke. Die 0,5 TG bekommt man für das VU oder?Feldhamster hat geschrieben: ↑15.05.2019, 21:361,3 VG 3100 und 0,5 TG 3105.
Ggf. ist eine Geschäftsgebühr 2300 bei der Abrechnung mit dem Mandanten anzurechnen, wenn ihr zuvor außergerichtlich tätig ward.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17916
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Naja....steht doch oben, dass es ein VU gab. Damit ist die Voraussetzung auf jeden Fall erfüllt und die Gebühr entsteht auch, wenn ein VU im schriftlichen Verfahren ergeht. Es ist nicht erforderlich, dass dafür ein Termin stattgefunden hat. Nur mal als Klarstellung, falls hier mal ein Azubi Rat sucht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Ja das ist richtig, in dem Fall wäre aber auch nur eine 0,8 VG angefallen oder irre ich mich da?Anahid hat geschrieben: ↑17.05.2019, 09:26Naja....steht doch oben, dass es ein VU gab. Damit ist die Voraussetzung auf jeden Fall erfüllt und die Gebühr entsteht auch, wenn ein VU im schriftlichen Verfahren ergeht. Es ist nicht erforderlich, dass dafür ein Termin stattgefunden hat. Nur mal als Klarstellung, falls hier mal ein Azubi Rat sucht.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14518
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die 1,3 VG entsteht mit Klageeinreichung. Es gibt überhaupt keine Möglichkeit, dass die sich wieder reduziert.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Nr. 3101 Alt. 1 "Endigt der Auftrag ...., oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat."
Wie ist das dann zu verstehen? Stehe ich so dermaßen auf dem Schlauch heute? Bitte erleuchtet mich
Wie ist das dann zu verstehen? Stehe ich so dermaßen auf dem Schlauch heute? Bitte erleuchtet mich
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!