Hallo,
ich habe eine Sache, die ich abrechnen soll. Es geht um einen Darlehenablösebetrag. In einem Vertrag stand, dass unser Mandant einen Darlehenablösebetrag von 40.000,00 € zahlen muss.
Beim Anruf bei der Bank stellte sich heraus, dass der aktuelle Rückstand ca. 1000,00 € beträgt.
Jetzt stellt sich die Frage welchen Betrag ich als Gegenstandswert für die Abrechnung nehmen muss.
Wie ist es generell, nimmt man den Wert als Gegenstandswert, der am Anfang war oder evtl. nach Zahlungen des mandaten, den aktuellen Betrag?
Gegenstandswert Darlehen generell
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Wurde dir die Frage nicht schon beantwortet?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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