Gegenstandswert Darlehen generell

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kristin94

#1

15.05.2019, 20:07

Hallo,
ich habe eine Sache, die ich abrechnen soll. Es geht um einen Darlehenablösebetrag. In einem Vertrag stand, dass unser Mandant einen Darlehenablösebetrag von 40.000,00 € zahlen muss.
Beim Anruf bei der Bank stellte sich heraus, dass der aktuelle Rückstand ca. 1000,00 € beträgt.
Jetzt stellt sich die Frage welchen Betrag ich als Gegenstandswert für die Abrechnung nehmen muss.
Wie ist es generell, nimmt man den Wert als Gegenstandswert, der am Anfang war oder evtl. nach Zahlungen des mandaten, den aktuellen Betrag?
Sonnenkind
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#2

15.05.2019, 20:09

Wurde dir die Frage nicht schon beantwortet?
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#3

15.05.2019, 20:38

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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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