Zumindest die Überschrift passt zu meiner Frage:
Bin heute leider alleine und morgen sind die Ansprüche verjährt, d.h. ich muss mich zum ersten Mal durch einen MB-Antrag fummeln.
Habe hier mehrere Forderungen aus einem einzigen Vertrag (Anwaltshaftung, Anwalt hat kurz gesagt zu blödsinnigem Vergleich geraten), Mandant kam sehr knapp, hatte vorher Schlichtungsverfahren gemacht, allerdings wollen wir nicht alle Forderungen aus dem Schlichtungsverfahren im MB geltend machen. Also jetzt als Beispiel (in Wirklichkeit etwas komplizierter):
- im Schlichtungsverfahren: Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten, außergerichtliche Kosten, gegnerische Anwaltskosten und die Zahlung die Mandant wegen des Vergleichs leisten musste.
- Jetzt nur noch: Gerichtskosten, gegnerische Anwaltskosten, Zahlung aus Vergleich.
ich mach das jetzt unter Nr. 28, Schadensersatz aus ...-Vertrag, dann "andere". Was ich jetzt nicht machen kann, ist "Forderung wie Schlichtungsverfahren vom ..., Az. ...", weil das wäre m.E. zu unbestimmt, wenn nicht klar drinsteht, welche dieser Forderungen geltend gemacht werden sollen. Schreibt ihr bei solchen Fällen alles in das Kästchen rein, oder GK, Anwaltskosten und Zahlung jeweils als eigenständige Forderung?
P.S.: Das hat ja ne horrende Zeichenbeschränkung
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)