in einem ersten Insolvenzverfahren (von 2006) wurde unsere Deliktsforderung zur Tabelle anerkannt, ein entsprechender Tabellenauszug liegt vor.
Nun will ich aus diesem vollstrecken. Der Schuldner schrieb uns nun an, dass wir uns an seinen Insolvenzverwalter wenden sollen, es würde ein Insolvenzverfahren laufen (seit 2014)
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Deliktsforderung, die ja im ersten Insolvenzverfahren anerkannt wurde, wegen eines erneuten Verfahrens hinfällig sein soll. Von dem erneuten Verfahren wurden wir im Übrigen nicht informiert, habe erst jetzt durch das Anschreiben des Schuldners davon erfahren. Vorherige Recherchen haben diesbezüglich keinen Hinweis gegeben. Die Restschuldbefreiung läuft noch bis nächstes Jahr.
Kann ich jetzt einfach weiter vollstrecken oder muss ich mich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen? wie würdet ihr da vorgehen?
Deliktsforderung und 2. Insolvenzverfahren
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Du kannst doch erst nach 10 Jahren einen neuen Antrag auf Ins. stellen, das ist bei eurem Schuldner ja irgendwie nicht so?
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Lt. § 287a InsO gelten die 10 Jahre nur bei Erteilung der Restschuldbefreiung. Bei Versagung dieser sind es 3 oder 5 Jahre (je nach Grund der Versagung).
Zu der Frage von FrauCEE selbst kann ich nichts sagen...
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Das die RSB nicht erteilt wurde steht da nicht, einfach mal beim Verwalter anrufen. InsV werden im Internet veröffentlicht, da hättest du was finden müssen
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danke für eure Antworten, auch wenn jetzt nur das geantwortet wurde, was ich selbst schon in Erfahrung gebracht habe
dann werde ich mich mal an den Insolvenzverwalter wenden
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Wenn die Fristen entsprechend eingehalten wurde, kannst du imho trotzdem nicht weiter vollstrecken. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, müsste die Forderung erneut entsprechend angemeldet werden. Grundlage wäre dann natürlich der Tabellenauszug.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch