Wohnrecht in der Vollstreckung/Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

09.05.2019, 14:53

Hallo zusammen.

Ich habe hier die Vermögensauskunft des Schuldners vorliegen wonach er ein "Wohnrecht auf Lebenszeit in dem Haus xxx. Grundbuchlich abgesichert" hat.

Habe ich eine Möglichkeit/ein Recht, einen Grundbuchauszug zu erhalten? Ich weiß nämlich nicht, wem das Grundstück gehört.

Dann frage ich mich, ob ich das Wohnrecht irgendwie in der Vollstreckung bzw. der Pfändung nutzen kann. Der Schuldner bezieht eine recht gute Rente und Kosten für Unterkunft können bei einem Wohnrecht ja wegfallen. Hat dazu jemand eine Idee?
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Crydea
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#2

09.05.2019, 15:16

Huhu,

vlt hilft dir das weiter

viewtopic.php?f=41&t=87500


LG
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#3

09.05.2019, 16:49

Danke, den Beitrag hatte ich nicht gefunden.
Wie ist es denn weitergegangen?
Und woher hattet ihr die notarielle Urkunde?
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paralegal6
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#4

09.05.2019, 18:10

Wohnrecht heisst ja nicht immer, dass er dort kostenlos wohnt ...
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Crydea
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#5

10.05.2019, 08:29

Die Urkunde hatten wir, weil es um eine eigene Gebührenforderung gegen die ehemalige Mandantin ging.
Wie es ausging muss ich nachher mal nachschauen, ich melde mich nochmal
Geiselmann
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#6

10.05.2019, 11:12

Wenn die Ausübung des Wohnrechts einem Dritten überlassen werden kann ist das Wohnrecht pfändbar. Dies ergibt sich aus der Bewilligung. S. Geiselmann
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