Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Trine
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#1

02.05.2019, 10:10

Hallo zusammen,

mein Schuldner teilt mir auf meiner Vollstreckungsandrohung per Email mit, dass er auf den Philippinen lebt und eine Zahlung nicht erfolgen kann.
Er macht uns weiterhin darauf aufmerksam, dass die deutsche Anschrift die von seinen Eltern ist und diese lediglich aus Postanschrift gilt.

Komme ich irgendwie an den ran? :kopfkratz
:thx
Trine
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#2

02.05.2019, 10:29

ich habe herausgefunden, dass mein Schuldner eine gut laufende Tauchschule dort hat. Die meisten Kurse sind ausgebucht. Ob ich meine erste Domain Pfändung mache? Hat jemand Hinweise und Tipps für mich bei sowas?
:thx
Feldhamster
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#3

02.05.2019, 18:52

Domain-Pfändung war hier schon mal Thema, musst du mal suchen bitte.

Zahlen die Touristen vielleicht die Kursgebühren auf ein deutsches Konto? Ansonsten wüsste ich auch nichts, was bei einer ZV Erfolg versprechend sein könnte...
Feldhamster
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#4

02.05.2019, 20:30

viewtopic.php?t=55747

Ich habe Google mal gefragt: es scheint immer noch so zu sein, dass deutsche Urteile in Thailand nicht anerkannt werden.

Scheint so, als dass du derzeit wenig Möglichkeiten hast mit dem Titel was anzufangen...
Trine
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#5

03.05.2019, 09:16

Aber es ist eine deutsche Internetseite und mein Schuldner ist auch in Deutschland gemeldet. Meinst du nicht, dass würde klappen?
:thx
Pitt
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#6

03.05.2019, 10:00

Hier mal Infos zur Domainpfändung:
viewtopic.php?f=41&t=89305&sid=3bf49459 ... 6&start=10
Feldhamster
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#7

03.05.2019, 13:21

Pitt hat geschrieben:
03.05.2019, 10:00
Hier mal Infos zur Domainpfändung:
viewtopic.php?f=41&t=89305&sid=3bf49459 ... 6&start=10
Den Beitrag hatte ich gestern im Kopf. Wenn ich die Erfahrungen der anderen richtig verstehe, hat eine Domain keinen großen Vermögenswert.
Aelizia
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#8

03.05.2019, 14:08

Ich habe in einem ähnlichen Fall mal Drittauskünfte bekommen

viewtopic.php?f=41&t=86624
Trine
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#9

06.05.2019, 12:54

Aelizia hat geschrieben:
03.05.2019, 14:08
Ich habe in einem ähnlichen Fall mal Drittauskünfte bekommen

viewtopic.php?f=41&t=86624
Dann werde ich mal einen Antrag auf Abgabe der VA und Drittauskünfte stellen. - Schuldnerverzeichniseinträge sind vorhanden.

Den Schuldner hatte ich noch mal angeschrieben in Thailand. Vllt. bekommt er Angst, wenn ich ihn jetzt schon dort anschreibe.(Hoffnung stirbt zuletzt)


Und bist du noch erfolgreich gewesen mit deiner ZV? Auch wenn die Drittauskünfte dir nichts brachten?
:thx
Trine
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#10

06.05.2019, 13:15

Feldhamster hat geschrieben:
03.05.2019, 13:21
Pitt hat geschrieben:
03.05.2019, 10:00
Hier mal Infos zur Domainpfändung:
viewtopic.php?f=41&t=89305&sid=3bf49459 ... 6&start=10
Den Beitrag hatte ich gestern im Kopf. Wenn ich die Erfahrungen der anderen richtig verstehe, hat eine Domain keinen großen Vermögenswert.
Dann ist an den Schuldner einfach kein rankommen?

Ich hätte mir gedacht, wenn seine Homepage gepfändet ist, kann er keine Einnahmen mehr erzielen und möchte dann vielleicht doch zahlen... :kopfkratz
:thx
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