Nachweis des Todes von ihm Krieg Verstorbene

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Stromberg
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#1

26.04.2019, 12:00

Guten Tag,

ich soll die Erbfolge herausfinden von der Berechtigten eines Rechts in Abt. II des Grundbuches, deren 3 ihrer 7 Kinder im Krieg verstorben sind.
Ihr Ehemann ist nicht aus dem Krieg zurückgekommen, ist zwischenzeitlich für tot erklärt worden.

Wo bekomme ich entsprechende Nachweise?


Vielen Dank
Sera
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#2

26.04.2019, 13:04

Lebt die Berechtigte noch? Sind die drei Kinder nachweislich im Krieg verstorben/gefallen oder wurden diese auch für tot erklärt?

Nach § 15 Verschollenheitsgesetz ist das Amtsgericht am letzten inländischen Wohnort des Verschollenen für die Todeserklärung zuständig. Vielleicht kannst du da dein Glück versuchen, um an Unterlagen für den Ehemann zu kommen? Es muss ja ein Beschluss vorliegen. Eventuell dann auch für die drei Kinder.
larifari
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#3

26.04.2019, 13:10

Hat denn die Ehefrau keinerlei Nachweise (Sterbeurkunden der drei im Krieg verstorbenen Kinder, Todeserklärung des Ehemannes)?
Stromberg
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#4

26.04.2019, 15:57

Unterlagen wird sie sicherlich gehabt haben. Sie ist seit 14 Jahren tot und die Verwandtschaft versucht in den Unterlagen etwas zu finden, was aber bisher erfolglos war.
Die Wirren des Krieges haben das übrige dazu getan. Aber vielen Dank, ich werde mich mal an das Amtsgericht wenden.
Notariatsoldie
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#5

28.04.2019, 21:09

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Das für meine Arbeitsstelle zuständige Nachlassgericht hat mich darauf hingewiesen, dass es eine zentrale Stelle gibt, bei der alle Todeserklärungen registriert sind. Ich meine mich zu erinnern, dass diese zentrale Stelle das Standesamt Berlin I ist. Da ich erst am Dienstag wieder im Büro bin, kann ich das erst dann überprüfen. Wenn ich dann etwas anderes feststelle, melde ich mich noch einmal.
Stromberg
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#6

30.04.2019, 09:00

Super, das wäre nett
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#7

02.05.2019, 11:45

Hallo Stromberg,
sorry, dass ich mich erst heute melde. Am Dienstag war der Teufel los, deshalb bin ich erst heute dazu gekommen, nachzusehen. Also:
Die zuständige Behörde ist nicht das Standesamt in Berlin, sondern das Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Denen hatte ich seinerzeit die Daten des Betroffenen mitgeteilt, die mir die Angehörigen übermittelt haben und auch, wann etwa der Betroffene für Tod erklärt worden ist. Das Gericht hat mir dann mitgeteilt, bei welchem Gericht und unter welchem Aktenzeichen das Verfahren über die Todeserklärung geführt wurde.
Es hat allerdings etwa 2 Monate gedauert, bis ich diese Information erhalten habe.
Danach habe ich mich an das zuständige Gericht gewandt und (zum Zwecke der Erbscheinsbeantragung) um eine entsprechende Beschlussausfertigung gebeten.

Viel Erfolg.

Notariatsoldie
Stromberg
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#8

04.06.2019, 13:32

Sorry, ich kann erst jetzt Danke sagen ......
Stromberg
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#9

17.07.2019, 08:21

Guten Morgen,

ich muss "meinen noch nicht erledigten Fall" noch einmal aufgreifen.

Die Rechtspflegerin schreibt: Sie reichen die erforderliche Löschungsbewilligung der Erben der Berechtigten des Rechts Abt. II Nr. 1 unter Nachweis des Erbrechts ein. Das eingetragene Recht ist ein Altenteil, das auch die vererbliche Reallast "eine standesgemäße Beerdigung auszustatten", beinhaltet.

Die Berechtigte ist seit 14 Jahren unter der Erde. Es kann notfalls eine EV beigebracht werden, die das bezeugt, notfalls von der Friedhofsverwaltung.
Gibt es nicht irgendeinen Weg, die Beibringung der teilweise verschollenenen und für tot erklärten Erben zu umgehen? Es kann auch der Nachweis beigebracht werden, dass keine Rückstände für die Friedhofsgebühren bestehen.

Danke
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