Hallo ihr lieben.
Ich habe eine ganz kurze Frage, und zwar:
Wenn ich Abrechnungen mache, wo meine Anwältin bei Gerichtsterminen war, habe ich nie Abwesendheitsgeld geltend gemacht.
(Meine Vorgängerin hat es vermutlich auch nicht gemacht) WIRKLICH NIE! In keiner AKTE.
(Wenn ich schon darüber nach denke, dass meine Anwältin nicht wusste, was eine Hebegebühr ist
Bin die einzige Angestellte hier und wollte mal fragen, wann ich diese Gebühr nach Nr. 7005 nehmen kann.
Kann ich die Gebühr immer nehmen, wenn Sie bei Gericht einer mündlichen Verhandlung etc. teilnimmt?
Im Gesetz steht Geschäftsreise. Wäre aber auf der anderen Seite ja gar keine Geschäftsreise...
Danke für eure Antworten
Abwesendheitsgeld
- Anahid
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Geschäftsreise = auswärtige Termine, also Termine bei denen sie die Ortsgrenze überfährt. Bei all diesen Terminen kannst Du Fahrtkostnen und Abwesenheitsgeld abrechnen.
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Die politische Gemeinde zählt. Darum erhält man zb in den Stadtstaaten keine Reisekosten, obwohl man relativ weite Strecken zurücklegt. Entweder du weisst das, oder Du musst halt recherchieren. Kann ja nicht so schwer sein rauszukriegen wo die Stadt zu Ende ist?
- Anahid
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Wenn die Kanzlei z.B. in Neuss liegt, der Gerichtstermin aber in Krefeld ist, fährt sie über die Ortsgrenze. Du musst doch wissen, ob der Termin innerhalb des Kanzleiortes ist oder nicht.
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