ArbG Köln widerspricht BAG - Verzugspauschale im Arbeitsrecht? Jepp, das geht.

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Pitt
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#1

18.04.2019, 12:07

Das Arbeitsgericht Köln widerspricht mit Urteil v. 14.02.2019, Az. 8 Ca 4245/18, dem Bundesarbeitsgericht und bejaht das Entstehen und die Erstattungsfähigkeit einer Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Das Urteil ist hier abrufbar:
https://www.justiz.nrw/BS/nrwe2/index.php#solrNrwe
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NORTHERN DINO
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#2

31.05.2019, 17:39

Ob sich diese Ansicht durchsetzen wird, ist eine ganz andere Baustelle. Die Entscheidung kann auch unter "vereinzelt geblieben" rangieren. Ein ArbG kann zwar dem höchsten Gericht BAG widersprechen, der Erfolg einer solchen Maßnahme ist aber meistens als eher mau zu bewerten.
~ Grüßle ~
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#3

17.06.2019, 11:13

Der 5. Senat des BGH verneint ebenfalls das Entstehen einer Verzugspauschale (BAG, Urteil vom 12.12.2018 - 5 AZR 588/17, Ausführungen finden dazu finden sich ab Rz. 46 ff.).
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