GV hat nicht gepfändet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kathy
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#1

16.04.2019, 20:16

Hallo,
nach vielen Jahren ZV Pause darf ich seit letztem Jahr wieder selbst ZV machen. Nun bin ich aber sehr eingerostet und heute stellte sich mir eine Frage...

Ich habe einen ZV Auftrag rausgeschickt mit der Bitte um Abnahme Vermögensauskunft und der Bitte, dass die Pfändung nach Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt werden soll soweit sich aus dem Vermögensverzeichnis pfändbare Gegenstände ergeben.

Die Vermögensauskunft hat er abgenommen. In dieser stehen viele Vermögenswerte (von Finanzamterstattungen über Immobilien bis zur Einrichtung des Unternehmens) u. a. eine Gaststätteneinrichtung. Gepfändet hat er allerdings gar nix. Muss ich ihn da trotz des entsprechenden Kreuzchens extra beauftragen?

In der ganzen ZV ist der Wurm drin. Meine Zahlungsverbote waren lange unterwegs, von meinem PfÜb (Konten/Finanzamt) hör ich gar nichts und wie gesagt hat er nix gepfändet.

Hab ich was übersehen, oder hätte der GV pfänden müssen?

Grüße
Kathy
MfG Kathy

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#2

17.04.2019, 09:31

Guten Morgen,

der Auftrag Pfändung nach Abnahme der Vermögensauskunft bezieht auf die Sachpfändung, d. h. wenn der GV in der Wohnung des Schuldners wertvolle Gegenstände findet bzw. genügend Bargeld vorfindet, was aus meiner langjährigen Erfahrung so gut wie nie vorkommt, pfändet er diese Sachen und teilt dies dem Gläubiger mit. Die Forderungsvollstreckung wie mögliche Steuererstattungsansprüche, Lohn- und Kontenpfändungen sind vom Gläubiger mittels VZV bzw. direkt Pfüb zu veranlassen. Zur Klärung, ob solche Vermögenswerte vorliegen, dient ja gerade die Vermögensauskunft des Schuldners. Auf Immobilien des Schuldners wird durch Zwangssicherungshypothek und dann ggf. durch Zwangsversteigerung zugegriffen, Einrichtungsgegenstände und auch sonstige Gegenstände für die berufliche Tätigkeit sind u. U. gar nicht pfändbar. Hier muss im Einzelfall der Gläubiger entscheiden, was er machen will, welche Kosten er noch investieren will, auch wird er in der Regel die Erfolgsaussichten abwägen. Eine Zwangsversteigerung bei einem 1/8-Miteigentumsanteil an einer Immobilie, die z. B. deutlich belastet ist, wird dem Gläubiger sicherlich nichts bringen.

Wenn VZVs und/oder Pfübs zu lange auf sich warten lassen, solltest Du vielleicht mal telefonisch nachhaken. Wegen der VZVs bei den zustellenden GVs, beim Pfüb, wenn dieser noch nicht erlassen worden ist, beim zuständigen AG. Ich warte ca. 2 Wochen auf die Pfüb-Erlassnachricht vom AG, wenn die bis dahin nicht da ist, rufe ich beim AG an. Auch weise ich das AG darauf hin, dass ein VZV zum Pfüb bereits in der Zustellung ist, damit diese die Eilbedürftigkeit im Hinblick auf die Monatsfrist berücksichtigen können. Bei unserem AG klappt das sehr gut. Ich lasse auch oft die VZVs von einem unserer bekannten GV zustellen, dann weiß ich, dass ich diese auch zeitnah zurückhabe.
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Kathy
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#3

17.04.2019, 10:24

Vielen Dank für die Antwort.

Aus dem Vermögensverzeichnis habe ich mir zwei Dinge herausgesucht, die meiner Meinung nach am ehesten Erfolg hätten und Vorpfändung und PfÜb gemacht. Wobei die Vorpfändung der Konten keinerlei Reaktion hervorrief, meistens schreien die Schuldner hier schon bei der Vorpfändung. Unsere Schuldner sind ausschließlich Firmen, die zahlen für gewöhnlich spätestens mit dem Anblick des GV oder sie sind so pleite, dass gar nix mehr geht.

Wegen dem PfÜb werde ich heute gleich mal nachhaken. Da der Schuldner eine Reihe Immobilien hat, die gar nicht soooo hoch belastet sind, werde ich da wohl schlussendlich unsere Forderung einbringen. Besser als nix.

Der Gastbetrieb der Schuldnerseite ist eingestellt. Es ist viel wertige Einrichtung vorhanden, da werde ich mich jetzt auch mal schlau machen, ob ich da irgendetwas für unsere Forderung gebrauchen kann. Im Endeffekt habe ich einen Schuldner, der quasi überall Vermögen hat, aber keine unendliche Geldquelle, die mir alle Versuche bezahlt. Gar nicht so einfach, wenn man die Auswahl hat :-D

Es bleibt spannend, zum Glück habe ich einen geduldigen Gläubiger.

Vielen Dank nochmal für die Hilfe
MfG Kathy

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#4

17.04.2019, 10:54

Mal kurz OT: Schön daß du wieder da bist :huepf :knutsch
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#5

17.04.2019, 13:00

Kathy hat geschrieben:
17.04.2019, 10:24
Der Gastbetrieb der Schuldnerseite ist eingestellt. Es ist viel wertige Einrichtung vorhanden, da werde ich mich jetzt auch mal schlau machen, ob ich da irgendetwas für unsere Forderung gebrauchen kann. Im Endeffekt habe ich einen Schuldner, der quasi überall Vermögen hat, aber keine unendliche Geldquelle, die mir alle Versuche bezahlt. Gar nicht so einfach, wenn man die Auswahl hat :-D
Bei der Einrichtung kann diese natürlich auch einer Brauerei gehören. Wir haben mal eine Brauerei vertreten, die eigene Wirtschaften verpachtet hat inklusive Kücheneinrichtung etc. Da gehörte dem Pächter nix an der Einrichtung.
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Gestern: schon vorbei.
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#6

29.04.2019, 13:41

Soenny hat geschrieben:
17.04.2019, 10:54
Mal kurz OT: Schön daß du wieder da bist :huepf :knutsch
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#7

29.04.2019, 13:44

Sonnenkind hat geschrieben:
17.04.2019, 13:00

Bei der Einrichtung kann diese natürlich auch einer Brauerei gehören. Wir haben mal eine Brauerei vertreten, die eigene Wirtschaften verpachtet hat inklusive Kücheneinrichtung etc. Da gehörte dem Pächter nix an der Einrichtung.
Oooohhh, danke für den Einwand, da hab ich noch gar nicht dran gedacht. Das könnte die Mandantschaft aber wissen.

Vielen Dank :thx
MfG Kathy

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