Hallo
ich habe in meiner Akte im Oktober 2018 aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss eine Sicherungshyp. eintragen lassen (Wert KFB 1.144,68 €). Wurde auch eingetragen, Wert ist ja über 750,00 €.
Jetzt hat unser Mandant betreffend den Rechtstreit, aus dem der KFB stammt, eine ZweitschuldnerKR bekommen, weil Gegner die GK nicht zahlt (418,00 €). Mein Chef wollte nun zunächst, dass ich einen GB-Auszug anfordere, damit wir sehen ob hinter unserer Sicherungshyp. noch weitere Eintragungen erfolgt sind.
Frage ist jetzt nur, wenn ich jetzt betreffend die ZweitschuldnerKR einen KFA stelle, damit ich einen Titel in der Hand habe, wie ich damit in das Grundbuch komme. Der Wert ist zu niedrig (alleine). Wenn ich den neuen KFB mit dem alten zusammenrechnen könnte, würde es klappen. Jedoch ist der alte KFB über 1.000 € ja schon eingetragen.
Wie kann ich jetzt am besten vorgehen? Nachträglich verbinden kann man die ja bestimmt nicht. Alten löschen geht auch nur mit Löschungsbewilligung, also löschen und sofort Antrag hinterher das beide zusammen als eine Sicherungshypothek eingetragen werden? Das finde ich zu umständlich...
Habt ihr einen Rat / Tipp für mich?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Pretty Belinda
Sicherungshypothek ändern, Vorgehen bei weiterer Forderung unter Mindestwertgrenze
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Mal ehrlich....bei den Kosten die da anfallen, um die Löschung zu bekommen, damit dann ggf. neu eingetragen werden kann (was ja auch wieder neu kostet), würde ich das mal gemütlich lassen, mit Biegen und Brechen zu versuchen die kleine Forderung ins Grundbuch zu kriegen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja habe ich mir schon fast gedacht das es sehr schwierig ist. Schade das es "nur" ca. 400,00 € sind. Mit der Löschung war nur so ein Gedanke von mir, wie man überhaupt eine "Änderung" bekommt. Einen anderen Weg sehe ich leider auch nicht. Dann werde ich es meinem Chef mal so mitteilen, dass man eine eingetragene Hyp. nicht ändern kann.
Vielen Dank und liebe Grüße
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Zumal ich doch für die Löschung die Mitwirkung des Grundstückseigentümers bräuchte Verzicht käme doch da eher in Betracht, aber auch hier wegen der Kosten eher unwirtschaftlich.Anahid hat geschrieben: ↑15.04.2019, 15:58Mal ehrlich....bei den Kosten die da anfallen, um die Löschung zu bekommen, damit dann ggf. neu eingetragen werden kann (was ja auch wieder neu kostet), würde ich das mal gemütlich lassen, mit Biegen und Brechen zu versuchen die kleine Forderung ins Grundbuch zu kriegen.
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