Hallo zusammen,
ich habe einen PKH-Festsetzungsantrag wonach mir die TG 3106 und EG 1006 nicht festgesetzt wurde. Es wurde der Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben wegen der Erledigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärung.
ich habe darüber jetzt schon so viel gelesen, und bin nun noch verwirrter als vorher. Wir selbst haben in einer anderen Sache ähnlichen Fall gehabt, Erinnerung eingelegt und sie wurde stattgegeben und nachfestgesetzt (TG 90%). Das war 2016/2017.
Nun habe ich gelesen, dass die Tatbestände für TG und EG erfüllt sind, in anderen wiederum, dass nur der Tatbestand der EG erfüllt ist, im anderen wiederum, wie das Gericht auch der Auffassung ist: NICHT erfüllt.
Lege ich jetzt Erinnerung ein, oder eben nicht?
Habt ihr Erfahrungen?
Abrechnung bei übereinstimmende Erledigungserklärung bei SG
Jetzt habe ich einen ähnlichen Fall, PKH-Festsetzungsantrag wonach mir die TG 3106 und EG 1006 und Kopien nicht festgesetzt wurden. Hier wurde die Sache nach Teilanerkenntnis für erledigt erklärt. Ein Termin war auch nicht anberaumt. Hiernach habe ich gelesen, dass die TG nur entsteht, wenn das Anerkenntnis in einem Verfahren abgegeben wurde, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben wurde. das ist tatsächlich so, oder?
- Adora Belle
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Ja, das steht im Gesetz.
worauf bezogen ?
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Keine Ahnung, ich mach kein Sozialrecht.
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Handelte es sich um Hauptsache- oder einstweilige Rechtsschutzverfahren? In den letzteren sind nach dem Gesetz keine Verhandlungen vorgeschrieben.