Klage Sozialgericht München gegen Dt. Rentenversicherung Bund

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seven07
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#1

12.04.2019, 12:08

Mahlzeit,

ich muss heute noch eine Klage machen an das Sozialgericht München. Es geht um einen Widerspruchsbescheid, den die Dt. Rentenversicherung Bund, Berlin ausgestellt hat.

Meine Frage (Chef weiß es auch nicht):

Wie lautet genau die Beklagtenbezeichnung?

Die RV ist Beklagte, aber wie ist diese vertreten usw.
Sylvia1964
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#2

12.04.2019, 12:19

Laut Impressum wird die Körperschaft des öffentlichen Rechts durch eine Präsidentin vertreten.

Vielleicht hilft das weiter bei der Entscheidungsfindung.
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Anahid
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#3

12.04.2019, 12:26

Ich guck für sowas grundsätzlich als erstes Mal ins Impressum der Homepage. Da müssen die Vertretungsverhältnisse und alles angegeben sein.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
seven07
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#4

12.04.2019, 12:34

Ich hätte das gefunden:

Das Internetangebot wird herausgegeben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten durch Gundula Roßbach, Präsidentin.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und besitzt Dienstherrnfähigkeit (§ 29 SGB IV in Verbindung mit § 143 Absatz 1 SGB VI).
Postanschrift:

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin


Also:

Deutsche Rentenversicherung Bund
vertr. d. d. Präsidentin Frau Gundula Roßbach
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin

Oder?
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Anahid
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#5

12.04.2019, 13:06

seven07 hat geschrieben:
12.04.2019, 12:34
Also:

Deutsche Rentenversicherung Bund
vertr. d. d. Präsidentin Frau Gundula Roßbach
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin

Oder?
:zustimm
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
seven07
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#6

12.04.2019, 13:13

Vielen Dank für eure Hilfe!

Muss ich den Widerspruchsbescheid und den ursprünglichen Bescheid der Klage beifügen oder?
Coco Lores
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#7

12.04.2019, 13:32

seven07 hat geschrieben:
12.04.2019, 13:13
Vielen Dank für eure Hilfe!

Muss ich den Widerspruchsbescheid und den ursprünglichen Bescheid der Klage beifügen oder?
Den Widerspruchsbescheid auf jeden Fall, denn deswegen erhebt Ihr ja die Klage und den Ursprungsbescheid würde ich pro forma auch mitschicken.

Machst du nur die Klage fristwahrend oder begründest du die auch direkt, denn da wirst du doch bestimmt auch Bezug nehmen auf den Ursprungsbescheid und diesen als Anlage beifügen wollen oder?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#8

12.04.2019, 17:26

Wir haben fristwahrend Klage eingereicht. Ich habe da jetzt einfach alles mitgeschickt. Das kann nicht schaden 😄
Coco Lores
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#9

15.04.2019, 12:48

seven07 hat geschrieben:
12.04.2019, 17:26
Wir haben fristwahrend Klage eingereicht. Ich habe da jetzt einfach alles mitgeschickt. Das kann nicht schaden 😄
Eben! Spätestens im Begründungsschriftsatz wirst du den mitschicken müssen. Das ersparst du dir dann jetzt ;)
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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