Guten Morgen Ihr Lieben,
ich hab hier einen Verzicht auf Zugewinnausgleich sowie einen Verzicht auf Versorgungsausgleich, bei welchem die eine Partei der anderen zum Ausgleich 25.000,00 EUR bezahlt.
Wie brerechne ich das? Ich würde jetzt nach den Kapitalwerten der Anwartschaften fragen und dann die Hälfte von dem höheren nehmen. Oder muss ich die 25.000,00 EUR berücksichtigen? Sie hat übrigens Anwartschaften erworben; er hingegen hat eine Kapitallebensversicherung.
Wird der Verzicht des Zugewinns auch zusätzlich berechnet? Gütertrennung o.ä. wurde nicht vereinbart.
Könnte mir jemand helfenh?
Vielen lieben Dank
Verzicht Zugewinn + Verzicht Versorgungsausgleich m. Gegenleistung
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Weil Denken meist eine schwierige Aufgabe ist, beschäftigen sich nur wenige damit
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nein, nur für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich.
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Der Zugewinnausgleichsverzicht ist ein besonderer Beurkundungsgegenstand und ist neben dem Versorgungsausgleichsverzicht zu bewerten, und zwar mit dem modifizierten Reinvermögen der Eheleute. Für den Versorgungsausgleichsverzicht würde ich die 25.000,00 € ansetzen.