Hallo ihr lieben.
Habe eine allgemeine Frage
Zwangsvollstreckungsauftrag wurde an GZ- Verteilerstelle geschickt. Der zuständige GV teilt nun mit, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist.
Habe nun eine EMA Anfrage gestellt.
Wenn die Ema Anfrage dann da ist, soll ich dann nochmal an die GZ- Verteilerstelle einen Zwangsvollstreckungsauftrag zuschicken?
(Das ist doch wieder mit Kosten verbunden)
Danke schon mal für eure Antworten
Vermögensauskunft
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Ich kreuze immer an dass der GV ermitteln soll wenn unbekannt. Nur VAK würde ich nicht machen, da der Schuldner ja zahlen soll
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Wenn der die VAK nicht abgeben will, zahlt der auch.paralegal6 hat geschrieben: ↑11.04.2019, 15:02Ich kreuze immer an dass der GV ermitteln soll wenn unbekannt. Nur VAK würde ich nicht machen, da der Schuldner ja zahlen soll
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wäre logisch, sind meine Schuldner selten
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Und bei sind in der Vergangenheit Vollstreckungsaufträge zu 99 % ins Leere gelaufen. Gezahlt wurde immer erst, wenn die VAK abgegeben werden sollte, da man ja keinen Eintrag in der SCHUFA haben wollte. Von daher erteile ich keine Vollstreckungsaufträge mehr, sondern nur noch Anträge auf Abgabe der VAK.
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- AliceImWunderland
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Wir machen auch nur VA-Anträge. Hat sich in der Praxis bewährt. Die ZV-Aufträge sind meist sinnlos und treiben nur die Kosten in die Höhe.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Mach ich auch so.AliceImWunderland hat geschrieben: ↑12.04.2019, 09:37Wir machen auch nur VA-Anträge. Hat sich in der Praxis bewährt. Die ZV-Aufträge sind meist sinnlos und treiben nur die Kosten in die Höhe.