Abrechnung bei teilweiser PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung

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Tine1234
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#1

09.04.2019, 17:10

Hallo,
ich möchte eine arbeitsrechtliche Sache abrechnen. Wir haben 4 Klageanträge. Für Klageantrag Ziff. 1 haben wir eine Zusage der RS. Für die anderen haben wir PKH beantragt. Nun haben wir für alle Anträge PKH bekommen. Wie rechne ich das jetzt ab? Klageantrag Ziff. 1 würde ich mit der RS abrechnen. Aber wie sieht dann meine PKH-Abrechnung aus? Hat das zufällig schon mal jemand gehabt?
Feldhamster
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#2

09.04.2019, 21:18

Hallo und willkommen hier im Forum.

Es ist hier üblich, einen Abrechnungsvorschlag reinzustellen, über den dann diskutiert werden kann.

Zudem benötigen wir hier, um dir helfen zu können, die Streitwerte der einzelnen Klageanträge und die Info, ob auch Terminsgebühr und ggf. Einigungsgebühr entstanden sind.

Besteht für die RSV eine Selbstbeteiligung?

Aus Neugierde: warum hat die RSV nur für einen Klageantrag Kostenschutz erteilt?
Tine1234
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#3

10.04.2019, 09:05

Hallo,
das Gericht hat den Streitwert insgesamt auf 16.175,60 € und einen Vergleichsmehrwert auf 1.300,00 € festgesetzt. Der Streitwert für Klageantrag Ziffer 1 beträgt 5.775,60 €.
Mit der RS würde ich wie folgt abrechnen:

1,3 Verfahrensgebühr aus 5.775,60 €
1,2 Terminsgebühr aus 5.775,60 €
1,0 Einigungsgebühr aus 5.775,60 €
MwSt
abzüglich Selbstbehalt 100,00 €

Die Pauschale gem. Nr. 7002 würde ich mit der Staatskasse abrechnen, da diese ja nur einmal anfallen kann.

Bei der Abrechnung mit der Staatskasse bin ich mir extrem unsicher. Ich habe im RVG für Anfänger ein Beispiel gefunden, welches mich allerdings verwirrt.

1,3 Verfahrensgebühr aus 16.175,60 €
abzüglich 1,3 Verfahrensgebühr aus 5.775,60 €

1,2 Terminsgebühr aus 17.475,60 €
abzüglich 1,2 Terminsgebühr aus 5.775,60 €

1,0 Einigungsgebühr aus 16.175,60 €
abzüglich 1,0 Einigungsgebühr aus 5.775,60 €

1,5 Einigungsgebühr aus 1.300,00 €
0,8 Verfahrensdifferenzgebühr aus 1.300,00 €
entsprechend Abgleich nach § 15 RVG
Pauschale nach 7002
MwSt

Die Rechtsschutzversicherung hat nur für Klageantrag Ziffer 1 Zusage erteilt, da für die weiteren Anträge (Abmahnungen) kein Versicherungsschutz mehr bestand, da der Vertrag beendet war.
Es ist ein Selbstbehalt in Höhe von 100,00 € vereinbart.

Es wäre toll, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte und mir helfen könnte.

Vorab schon mal vielen Dank für die Mühen.
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Anahid
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#4

10.04.2019, 10:05

Die PKH-Abrechnung wäre so richtig. Nur....musst Du bei dem Abzug beachten, dass auch da nur in Höhe von PKH-Gebühren abgezogen wird. Auch die Abrechnung mit der RSV sieht richtig aus. Die 100,00 € müssten natürlich bei dem Mandanten gefordert werden (der die wahrscheinlich nicht zahlen kann, denn sonst hätte er ja keine PKH bekommen).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Tine1234
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#5

10.04.2019, 10:53

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Dann mach ich das so. Du hast mir echt geholfen. Danke nochmal.
Feldhamster
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#6

10.04.2019, 18:13

Die PKH-Bewilligung könnte sich aber auch auf den SB von 100 Euro beziehen.
Im ersten Beitrag wurde angegeben, dass für alle Anträge PKH bewilligt wurde.
Im Übrigen müsste doch im PKH-Formular angegeben worden sein, dass zwar eine RSV besteht, die aber nur teilweise Kostenschutz erteilt hat und die Selbstbeteiligung besteht.
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