Bei einem außergerichtlichen Mahnschreiben mit Zahlungsfristsetzung, bei dem wir ein Forderungskonto für den Schuldner beifügen, sind die Mahnkosten die ich ins Forderungskonto aufnehme unverzinslich, oder?
Wie ist es wenn in der Angelegenheit ein Vollstreckungsbescheid oder Mahnbescheid erfolgt ist? Werden dann die Mahnkosten ebenfalls nicht verzinst? Bin etwas ratlos. Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Mahnkosten
- mücki
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Da ja alle Klarheiten beseitigt scheinen:
Mahn- oder auch Rechtsanwaltskosten können nur verzinst werden, wenn diese tituliert sind und die Verzinsung entsprechend beantragt wurde. Solange dies nicht der Fall ist, werden sie als unverzinsliche Kosten ins FoKo gebucht.
Mahn- oder auch Rechtsanwaltskosten können nur verzinst werden, wenn diese tituliert sind und die Verzinsung entsprechend beantragt wurde. Solange dies nicht der Fall ist, werden sie als unverzinsliche Kosten ins FoKo gebucht.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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hallo, Gericht hat Mahnkosten moniert und will Minderung und Belege. Was schickt man da mit bzw. was kann man max. berechnen?
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Zur Höhe der Mahnkosten verweise ich hierauf:
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben ... ehren-sein
Als Beleg bzw Nachweis würde ich Kopien der Mahnschreiben vorlegen mit Angabe, ob diese per Post, Fax oder Email versandt wurden. Je nach Versandsart sind die Mahnkosten unterschiedlich hoch lt. dem Beitrag in dem link.
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben ... ehren-sein
Als Beleg bzw Nachweis würde ich Kopien der Mahnschreiben vorlegen mit Angabe, ob diese per Post, Fax oder Email versandt wurden. Je nach Versandsart sind die Mahnkosten unterschiedlich hoch lt. dem Beitrag in dem link.