Bislang brauchte ich immer nur eine Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung für Mitarbeiter beim Rechtsanwalt. Jetzt stehe ich hier vor der Frage, wie man das Ganze handhabt, wenn es sich um eine PartGmbB mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten handelt. Wie handhabt Ihr das bei den Mitarbeitern? Gibt es da jeweils eine Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung für den RA- und den Steuerbereich, dazu dann noch eine weitere Erklärung nach der EU-DSGVO wg. Verarbeitung personenbezogener Daten oder packt Ihr alles in eine Erklärung?
Der Papierkram macht mich fertig.
Verschwiegenheitsverpflichtung bei interdisziplinärer PartGmbB
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Zu meinem Arbeitsvertrag (interdisziplinäre Kanzlei mit Steuerberater/RA, allerdings keine PartGmbH) gehören hinsichtlich Verschwiegenheitsverpflichtungen als Anlage zwei Exemplare,
einmal die für Anwälte und dann die für Steuerberater übliche Fassung.
Nach DSGVO folgte eine weitere.
Ich halte es für unschädlich, hier mit mehreren Dokumenten zu arbeiten.
Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es ja um den Bereich Arbeitsverträge/Personalpapiere.
Da wäre mir wohler, ein Blatt mehr zu knicken, lochen und abzuheften, als bei der Zusammenfassung dieser Dokumente etwas zu übersehen.
Es sei denn, es gibt ein "rechtssicheres" Dokument, welches die Kammern dafür vorsehen und empfehlen.
einmal die für Anwälte und dann die für Steuerberater übliche Fassung.
Nach DSGVO folgte eine weitere.
Ich halte es für unschädlich, hier mit mehreren Dokumenten zu arbeiten.
Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es ja um den Bereich Arbeitsverträge/Personalpapiere.
Da wäre mir wohler, ein Blatt mehr zu knicken, lochen und abzuheften, als bei der Zusammenfassung dieser Dokumente etwas zu übersehen.
Es sei denn, es gibt ein "rechtssicheres" Dokument, welches die Kammern dafür vorsehen und empfehlen.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Danke für Deine Rückmeldung! Ja genau, es geht um Personalpapiere. Ich habe auch Bedenken, dass man etwas übersieht, wenn man versucht, sich aus mehreren Verschwiegenheitserklärungen eine zu basteln. Dann werde ich das hier auch so handhaben, ein zusammenfassendes Muster der RA- oder StB-Kammer gibt es hierzu bislang nicht.