Gegenstandswert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

25.03.2019, 19:55

Kann mir jemand sagen wie hoch der Gegenstandswert ist in einem Verfahren bei dem es um elterliche Sorge gegangen ist und und drei Kinder?
Sind das sind 3 × 3000 € also 9000 € Gegenstandswert?
Feldhamster
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#2

25.03.2019, 21:15

Ich gehe davon aus, dass du den Wert in einer isolierten Kindschaftssache meinst. Hier gilt § 45 FamGKG. Das sind 3.000 Euro, auch wenn mehrere Kinder betroffen sind (Abs. 2).
RA-Tübingen

#3

26.03.2019, 06:26

Echt jetzt? Spielt kein Unterschied ob ein Kind oder 3?
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#4

26.03.2019, 06:58

RA-Tübingen hat geschrieben:
26.03.2019, 06:26
Echt jetzt? Spielt kein Unterschied ob ein Kind oder 3?
Steht eigentlich eindeutig in Absatz 2 drin. :kopfkratz
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Feldhamster
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#5

26.03.2019, 08:41

Du kannst allenfalls über den Abs. 3 einen höheren Verfahrenswert beantragen, wobei die Anzahl der Kinder alleine hierfür nicht ausreicht. Besondere Umstände sind z.B. Einholung von Sachverständigengutachten, mehrere Verhandlungstermine, überlange Verfahrensdauer....

Dabei kannst du dich nur auf Rechtsprechung berufen, wie z.B. hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 87757.html

Ich habe z.B. während der ganzen Jahre, seit dem es das FamGKG gibt, nur einmal 5.000 € als Verfahrenswert erhalten mit meiner Begründung zwei Sachverständigengutachten, 2,5 Jahre Verfahrensdauer und das von uns vertretene Elternteil war zwischendurch für ein paar Monate inhaftiert, so dass meine Chefin immer in die JVA zur Besprechung musste. Ansonsten hatten wir nur Mandate mit dem Regelwert von 3.000 €.
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