Kindergeldsachen wie abrechnen + Streitwert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Neffi
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#1

14.03.2019, 09:56

ich bin verwirrt und kriege grade den Streitwert nicht zusammen... :kopfkratz

Cheffe hat wg. einer Einspruchsentscheidung Ablehnung Kindergeld ab April 2018 Klage erhoben. Der Streitwert für das Verfahren ist meiner Ansicht nach klar im Streitwertkatalog bzw. durch die GKG-Rechnung mit SW € 1.500,00.

Danach kamen von Mdtin bei uns weitere Kindergeldentscheidungen aus Januar 2019, da sie im August 2018 einen weiteren Kindergeldantrag gestellt hat. Die zwei Entscheidungen liegen im Zeitraum der Klage: rückwirkend für Mai - Juni 2018 (Ablehnung) und Juli - Nov 2018 (Bewilligung).

Gegen den Ablehnungs-Bescheid für Mai - Juni haben wir Februar 2019 Einspruch eingelegt und ein paar Tage später kam ein Änderungsbescheid, in dem für den Zeitraum Kindergeld bewilligt + Kostenübernahme mitgeteilt wurde.

ich bin jetzt wahrscheinlich verwirrt, weil alles in einer Akte ist....

aber darf ich die Sache Kindergeld für Mai - Juni 2018 einzeln abrechnen, wenn das im Klageverfahren (Kindergeld ab April 2018)schon "behandelt wird"?
wenn ja, ist auch hier der Jahreswert maßgeblich, weil die Bewilligung Kindergeld Mai-Juni hat ja auch (gem. Streitwertkatalog) Auswirkung auf die Zukunft... :kopfkratz

schon mal Danke für Licht in meinem Dunkel...
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Feldhamster
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#2

15.03.2019, 09:47

Nach deiner zeitlichen Schilderung und den betroffenen Zeiträumen klingt das für mich so, als dass § 68 FGO übersehen wurde. Sollte dein RA bitte mal prüfen....
Neffi
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#3

19.03.2019, 17:45

Danke für den Hinweis... mein Arbeitsrechtler macht jetzt das für uns erste Verfahren vor dem Finanzgericht... ich lasse es mal prüfen...
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