Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe, habe so eine Abrechnung noch nie gemacht und bin die einzige ReNo bei mir auf der Arbeit und erst kürzlich aus der Ausbildung raus.
Es geht um folgendes:
Verfahren vor dem Integrationsamt wg. Zustimmung zur Kündigung. Integrationsamt hat zugestimmt. Firma hat Mitarbeiter daraufhin gekündigt. Mitarbeiter legt Kündigungsschutzklage ein. Das Verfahren wird mit einem Vergleich abgeschlossen.
Ich muss also zwei Rechnungen erstellen:
1. Verfahren Integrationsamt:
SW: 5000 €
1,3 Geschäftsgebühr
Postentgelte
Mwst
2. Kündigungsschutzverfahren:
SW: 3 Bruttomonatsgehälter + 1 Gehalt mehr bei Vergleich wg. Zeugnisregelung
1,3 Verfahrensgebühr
0,8 Differenzverfahrensgebühr
1,0 Einigungsgebühr
1,5 Einigungsgebühr
1,2 Terminsgebühr
Postentgelte
Mwst
Meine Frage ist nun: Muss ich die Geschäftsgebühr nicht anrechnen? Wenn ja, wie? auf die 1,3 Verfahrensgebühr oder auf die 0,8? Oder gar auf beide? Bin da etwas verwirrt, weil wir so eine Abrechnung in der Konstellation glaube ich nicht in der Schule hatten.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Verfahren vor dem Integrationsamt mit anschließendem Kündigungsschutzverfahren
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- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Erstmal großes Lob für Deine Fragestellung. Alles wichtige ist da, Du hast einen vernünftigen Vorschlag mitgebracht, und alles auf die eine Frage eingedampft. Hier ist die Antwort: rvg-ab-1-8-2013-f98/integrationsamt-wid ... 71957.html Keine Anrechnung, da verschiedene Angelegenheiten.
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Super, danke für die schnelle Antwort!!Adora Belle hat geschrieben: ↑14.03.2019, 14:45Erstmal großes Lob für Deine Fragestellung. Alles wichtige ist da, Du hast einen vernünftigen Vorschlag mitgebracht, und alles auf die eine Frage eingedampft. Hier ist die Antwort: rvg-ab-1-8-2013-f98/integrationsamt-wid ... 71957.html Keine Anrechnung, da verschiedene Angelegenheiten.