Handelsregisterauszug

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#1

12.03.2019, 23:12

Hallo an alle,

ich bin mir bei einer Rechnung nicht sicher und hoffe ihr könnt mir helfen.

Wir sind beauftragt worden, dem mandanten nur einen Handelsregisterauszug zu übersenden, sonst nichts, also mehr haben wir in der Sache auch nicht gemacht.

Ich berechne doch dann die Gebühr nach Nr. 25209 GnotKG 15,00 €?

Bei Nr. 25209 steht aber, dass diese auch die Mitteilung des Inhalts an den Mandanten beinhalten soll.

Wir haben aber nichts mitgeteilt, nur den Handelsregisterauszug übersandt.

Erhalten wir trotzdem die Gebühr nach Nr. 25209?

Oder bin ich total falsch und es müsste nach Nr. 25210 abgerechnet werden?

Bin für eure Antworten sehr dankbar.
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Lovis
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#2

13.03.2019, 06:45

Für den elektronischen Abruf eines unbeglaubigten Registerauszuges und Übersendung an Dritte (keine Mitteilung/Erläuterung) entsteht meines Erachtens die Gebühr nach 25212 iHv 5 Euro zzgl Auslagen. Oder habt ihr einen Papierauszug weitergeleitet?

Viele Grüße
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#3

13.03.2019, 10:30

Wir haben einen Papierauszug weitergeleitet.
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Lovis
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#4

13.03.2019, 10:34

Dann schau mal bei 25210 KV :)
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