Signaturkarte in Mitarbeiterhänden?

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Antworten
kippie87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 04.03.2019, 09:24
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

04.03.2019, 10:42

Hallo :wink2

ich bin neu hier im Forum, habe zu meiner Frage hier noch nichts gefunden und öffne deshalb mal ein neues Fenster:

Ich arbeite seit Januar in einer neuen Kanzlei und soll hier alles "so ein bisschen" digitaler machen, bedeutet u. a. natürlich auch beA mit RA-Micro verheiraten. Grundsätzlich ist das auch wohl nicht weiter schwierig, mit beA selbst habe ich schon viel im alten Büro gearbeitet.

Was mich wurmt ist die vehemente Verweigerung der beiden Chefs, mit beA zu arbeiten. :sad: Aktuell sieht es so aus, dass ich die Rechtsanwaltskarten besitze und damit Nachrichten abrufe. Da wir nicht mehr machen zurzeit ist das auch okay. Künftig werden wir jedoch auch versenden müssen und die Chefs beharren drauf, alles wie gewohnt in Papierform zu bekommen und sobald es unterzeichnet ist, ist das für mich das "go", sprich: Ich soll es signieren und versenden. Das finde ich grundsätzlich falsch, ist wohl offiziell auch nicht gewollt. Konkret habe ich jedoch nichts finden können.

Könnt ihr mir helfen? Könnt ihr mir einen Leitfaden oder ähnliches benennen, aus dem Näheres herauszulesen ist? Oder stelle ich mich einfach nur an und soll mich nicht so haben? :-?

Vielen Dank
kippie87
Neffi
Forenfachkraft
Beiträge: 227
Registriert: 09.09.2010, 09:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

04.03.2019, 11:02

aus https://bea.brak.de/faq-zur-nutzung-des ... turkarten/

"Jede beA-Karte ist personenbezogen und weist den Nutzer als Anwalt aus. Im beA erfüllt die Karte eine Ausweisfunktion und ersetzt somit auch die Unterschrift. Daher darf die Karte nur vom jeweiligen Inhaber persönlich verwendet werden. Dies regelt auch § 26 der RAVPV, wonach der Anwalt die Signaturerstellungseinheiten vor Missbrauch zu schützen und die PIN geheim zu halten hat. Gibt der Anwalt seine beA-Karte einem Mitarbeiter mit PIN zur Hand, hilft er diesem, sich im beA als Anwalt auszugeben.

Sollen Mitarbeiter einen Zugriff auf das beA bekommen, so benötigen diese für die Anmeldung am beA einen eigenen Sicherheits-Token (z.B. eine beA Mitarbeiterkarte oder ein Softwarezertifikat)."



es gab auch letztens in der BRAK einen Artikel, dass das strafbar wäre.
Wir stehen hier auch vor einem Problem: RA ist länger im Urlaub, hat aber keinen Vertreter für sein Postfach angelegt, aber seine Karte dagelassen :( womit wir abrufen sollen
Zuletzt geändert von Neffi am 04.03.2019, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :yeah :mrgreen:
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

04.03.2019, 11:03

Nein, nicht Du stellst Dich an, sondern die Chefs. Die sollen und müssen sich einfach dran gewöhnen.

Entweder, der Chef schickt selbst mit seiner Karte aus seinem Postfach, dann braucht es keine Signatur. Weil sicherer Übertragungsweg.

Oder, Du schickst mit eigener Karte/Softwarezertifikat, dann muss die Nachricht vorher vom Chef mit dessen Karte signiert werden.

Unterschrieben wird mit dem beA überhaupt nichts. Die Signatur oder der sichere Übertragungsweg ersetzen die Unterschrift.
kippie87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 04.03.2019, 09:24
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#4

04.03.2019, 12:33

Lese ich richtig heraus, dass der Anwalt gegen das Signaturgesetz und seine Berufsordnung verstößt? Da stellt sich mir die Frage, ob ich mich auch strafbar o.ä. mache, wenn ich die beA-Anwaltskarte benutze. Dazu konnte ich bislang nichts finden.
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2883
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#5

04.03.2019, 14:23

:kopfkratz Wo kein Kläger, da kein Richter. Er kann ja die PIN eingeben und dir beim Senden zugucken, wenn er keine Lust hat es selbst zu machen. Oder, da ihr es eh druckt kannst du es auch faxen
Bild
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

04.03.2019, 14:37

Der RA muss sich einfach klarmachen, dass er Dich damit auffordert, seine Unterschrift zu fälschen. Wenn das für ihn ok ist, mag er auch seine Signaturkarte aus der Hand geben.
kippie87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 04.03.2019, 09:24
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#7

06.03.2019, 11:23

... dass er Dich damit auffordert ,seine Unterschrift zu fälschen ..." das klingt gar nicht gut für mein Empfinden. Ich glaub, das Thema werde ich noch einmal im Meeting ansprechen müssen.
SleinNJ
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 14.03.2019, 11:23
Beruf: Geprüfter Rechtsfachwirt / Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Software: Andere
Wohnort: Sonthofen

#8

14.03.2019, 11:35

Soweit ich weiß, handelt es sich dabei nicht nur um Unterschriftsfälschung, sondern auch um Urkundsfälschung. Rein theoretisch kann man dafür in Haft kommen.
Auch wenn es derzeit keinen Kläger gibt, kann sich ein Kläger noch ergeben.
In Notariaten, die bekanntlich schon ein Paar Jahre eine qeS für bestimmte Verfahren nutzen müssen, soll es bereits Fälle gegeben haben, wo der Notar am Ende nichts mehr davon gewusst haben wollte, dass er seine Mitarbeiterin angewiesen hat, seine Unterschrift zu "fälschen". So was endet häufig mit Berufsverbot in Anwaltsbüros und Notariaten.
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2883
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#9

14.03.2019, 13:18

SleinNJ hat geschrieben:
14.03.2019, 11:35
soll es bereits Fälle gegeben haben, wo der Notar am Ende nichts mehr davon gewusst haben wollte, dass er seine Mitarbeiterin angewiesen hat, seine Unterschrift zu "fälschen". So was endet häufig mit Berufsverbot in Anwaltsbüros und Notariaten.
davon habe ich noch nichts gehört, Kippie ist ja mE auch "nur" beim RA. Wie gesagt, der RA kann ja die PIN selber eingeben etc, aber wie will der im Zweifelsfalle nachweisen, dass er den Button nicht gedrückt hat, zu Zeiten wo er im Büro war? Das halte ich für unwahrscheinlich. Vielleicht hat der obige Notar was falsch gemacht und wollte es jemand anderem in die Schuhe schieben? Bringt aber auch nicht wirklich was, das hier zu diskutieren, dass muss Kippie in ihrem Büro machen :)
Bild
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1433
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#10

15.03.2019, 13:07

Die Sache mit den Strafverfahren gegen Notare habe ich auch gehört. Soll sich angeblich in Berlin zugetragen haben und angeblich kam die Sache ins rollen, als eine der Mitarbeiterinnen kündigte und sich aufgrund von was weiß ich ein "bisschen rächen" wollte.

Zum Wahrheitsgehalt der Geschichte kann ich allerdings keine Angaben machen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Antworten