Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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FrauCEE
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#1
19.02.2019, 11:58
welche Gebühren kann ich abrechnen, wenn derjenige vom RA vertreten wird, der die Strafanzeige gegen A erhoben hat?
ich habe hier eine Akte, bei der wir eben denjenigen vertreten. Wir haben AE eingeholt, diverse Schreiben an die STA und Beschwerde eingelegt, nachdem die STA das Verfahren eingestellt hat
nehme ich da eine 2300 oder eben die Gebühren für Ermittlungsverfahren?
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Feldhamster
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#2
19.02.2019, 12:03
Das kommt auf euren Auftrag an. Entweder sind die 4100 ff. entstanden oder 4300 ff.
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FrauCEE
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#3
28.02.2019, 13:11
der Auftrag war, wie oben beschrieben, im Namen des Mandanten Strafanzeige gegen A erheben
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Anahid
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#4
28.02.2019, 13:39
Dafür ist m.E. die Gebühr nac Nr. 4300 RVG abzurechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Feldhamster
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#5
28.02.2019, 14:26
Anahid hat geschrieben: ↑28.02.2019, 13:39
Dafür ist m.E. die Gebühr nac Nr. 4300 RVG abzurechnen.
Sehe ich genauso.
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FrauCEE
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#6
04.03.2019, 09:50
danke : - )
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Adora Belle
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#7
04.03.2019, 10:10
Das sind aber mit der Beschwerde mindestens zwei Einzeltätigkeiten. Musst Du schauen, ob nicht die Vollvertretung mit GG und VG billiger kommt.