Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
-
AnjaZ
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1459
- Registriert: 28.08.2008, 13:52
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
#1
11.02.2019, 12:42
Hallo zusammen,
in unserer Kanzlei wurde ein gemeinschaftliches Testament spanischer Eheleute beurkundet. Es geht u.a. um Vermögen in Deutschland und Spanien.
Nun sollen wir das spanische Testamentsregister über den Widerruf der vorherigen Testamente informieren. Die vorherigen Testamente wurden vor dem Generalkonsulat beurkundet.
Wo kann ich die Adresse des spanischen Testamentsregisters finden? Muss ich sonst noch etwas beachten?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Gruß Anja
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
-
larifari
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 562
- Registriert: 17.12.2014, 10:52
- Beruf: Notarfachwirtin
- Software: RA-Micro
#2
12.02.2019, 09:58
Ich würde mich an das Generalkonsulat wenden, die können bestimmt weiterhelfen.
-
AnjaZ
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1459
- Registriert: 28.08.2008, 13:52
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
#3
12.02.2019, 12:50
Alles klar, das werde ich machen.
Gruß Anja
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!