Beschwerde gegen Beschluss im Beschlagnahmeverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anahid
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#1

11.02.2019, 10:24

Folgender Sachverhalt:

unser Mandant kauft ein Auto, bei dem sich sodann herausstellt, dass dieses Fahrzeug gestohlen war. Das Fahrzeug wird beschlagnahmt. Sodann meldet eine ausländische Versicherung Ansprüche an dem Fahrzeug an. Das Amtsgericht hat zu entscheiden, an wen dieses Fahrzeug herauszugeben ist. Letztendlich kommt ein Beschluss, wonach das Fahrzeug an die Versicherung herauszugeben ist. Hiergegen will der Mandant nun Beschwerde einlegen. Ich bin hinsichtlich der Kostenfrage echt überfragt, da ich hier normal kein Strafrecht habe. Kann ich hier die Gebühren nach Nr. 4302 VV RVG abrechnen?

Bin für jede Hilfe dankbar.
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icerose
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#2

11.02.2019, 10:45

Hallo, Ana,
wir machen auch kein Strafrecht, aber man kann ja mal kurz drüber nachdenken. ;)

Nach dem hier https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/ ... 13_213.htm würd ich deine Frage mit ja beantworten.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Anahid
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#3

11.02.2019, 11:08

Danke :knutsch
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