Hallo,
kurze Frage:
Wenn es aus Kanzleisicht heißt "In Sachen X ./. Y", nennt man dann üblicherweise an erster Stelle zuvörderst den Mandanten oder (z. B. erstinstanzlich) den Kläger?
Gruß
akn
In Sachen X ./. Y - Wer wird aus Kanzleisicht zuerst genannt?
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Aus Kanzleisicht den Mandanten. Das geht aber nur außergerichtlich, also bei Schreiben an die Gegenseite oder Dritte. Gerichtlich gilt das gerichtliche Rubrum, eben damit Klarheit über die Parteistellung im Verfahren herrscht.
- mücki
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Da es z.B. die Sortierung in den Schränken (ja, wir fahren "zweigleisig" und hier wird leider noch mit sehr viel Papier gearbeitet) deutlich einfacher macht, wird bei uns immer der Mandant als erster genannt. Da wir mit RAM arbeiten, können wir die Gerichtsrubren dort - genauso wie im Gegner- oder sonstigen Betreff - ggf. auch andersherum erfassen. Da wir hier nur Ordner anlegen, wird auf dem Rückenschild dann ggf. vermerkt, dass es ein Passivprozess ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Bei uns wird auch der Mandant zuerst vorgesetzt.mücki hat geschrieben: ↑08.02.2019, 11:08Da es z.B. die Sortierung in den Schränken (ja, wir fahren "zweigleisig" und hier wird leider noch mit sehr viel Papier gearbeitet) deutlich einfacher macht, wird bei uns immer der Mandant als erster genannt. Da wir mit RAM arbeiten, können wir die Gerichtsrubren dort - genauso wie im Gegner- oder sonstigen Betreff - ggf. auch andersherum erfassen. Da wir hier nur Ordner anlegen, wird auf dem Rückenschild dann ggf. vermerkt, dass es ein Passivprozess ist.
Aber mal eine blöde Frage: Ihr legt nur Ordner an?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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@Alice:
Frag nicht, habe auch geguckt wie ein Auto als ich hier angefangen habe und meine Kollegin mir das erklärte. Einen Vorteil hat das Ganze allerdings: Da die RA's hier in der Prozessabteilung sehr (sehr sehr ) papierverliebt sind, haben wir tatsächlich viele Akten, die auch vom Umfang her einen Ordner benötigen. So spart man sich wenigstens das Umheften, wenn es die Hängeakten sprengen würde
Frag nicht, habe auch geguckt wie ein Auto als ich hier angefangen habe und meine Kollegin mir das erklärte. Einen Vorteil hat das Ganze allerdings: Da die RA's hier in der Prozessabteilung sehr (sehr sehr ) papierverliebt sind, haben wir tatsächlich viele Akten, die auch vom Umfang her einen Ordner benötigen. So spart man sich wenigstens das Umheften, wenn es die Hängeakten sprengen würde
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Ja, das mit dem Umheften ist wohl ein Vorteil. Aber bei den Hunderten Akten, die hier im Umlauf sind, müsste ich immer mit einer Schubkarre unterwegs sein, um sie zu transportieren, wenn es Ordner wären.mücki hat geschrieben: ↑08.02.2019, 12:16@Alice:
Frag nicht, habe auch geguckt wie ein Auto als ich hier angefangen habe und meine Kollegin mir das erklärte. Einen Vorteil hat das Ganze allerdings: Da die RA's hier in der Prozessabteilung sehr (sehr sehr ) papierverliebt sind, haben wir tatsächlich viele Akten, die auch vom Umfang her einen Ordner benötigen. So spart man sich wenigstens das Umheften, wenn es die Hängeakten sprengen würde
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Deshalb haben wir unsere (3) Anwälte so erzogen, dass sie sich ihre Akten selber holen und diese auch wieder herholen, was natürlich nicht auf Akten zutrifft, für die es Posteingänge gibt. Klappt in 95 von 100 Fällen ganz gut.AliceImWunderland hat geschrieben: ↑08.02.2019, 12:32Ja, das mit dem Umheften ist wohl ein Vorteil. Aber bei den Hunderten Akten, die hier im Umlauf sind, müsste ich immer mit einer Schubkarre unterwegs sein, um sie zu transportieren, wenn es Ordner wären.
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