SB und die Mwst

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*Arielle*
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#1

07.02.2019, 15:26

Hallo... bin ganz neu hier ... und gleich eine Frage:

Wie wird die SB richtig abgerechnet ?


Bsp.

a) SB von 150 Euro vereinbart
SB NETTO (also 150) zuzüglich Mwst an Mdt ?

b) 126.05 netto (also der Nettobetrag von 150 brutto) zuzüglich Mwst = 150Euro

Der Chef a)
Mein ex Chef wollte immer b)

Was ist aber richtig ?

Danke für Eure Hilfe !!!
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Adora Belle
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#2

07.02.2019, 15:55

Das kommt drauf an ob die RSV die Umsatzsteuer trägt oder nicht. Also davon, ob der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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Anahid
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#3

07.02.2019, 17:00

Öhm.....wieso wird über die SB überhaupt eine Rechnung gestellt? :kopfkratz

Ich mach eine Rechnung über die Kosten auf den Mandanten (die RSV ist nicht der Auftraggeber der Anwaltskanzlei). Die schicke ich dann in Kopie an die RSV mit der Bitte um Ausgleich und gleichzeitig im Original an den Mandanten mit der Aufforderung, den Selbstbeteiligungsbetrag zu zahlen.
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#4

07.02.2019, 18:22

Will der Chef nicht anahid..... unmöglich .... ich weiß ....
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sh161
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#5

08.02.2019, 09:31

Wenn dein Chef darauf besteht, gegenüber dem Mdt. gesondert abzurechnen, würde ich das aber nicht auf die SB beschränken, sondern eine komplette Rechnung schreiben, die dann die Erstattung der RSV enthält, so dass dann der SB-Betrag als Restforderung übrig bleibt. So hat auch der Mdt. einen Überblick darüber, was für Kosten insgesamt entstanden sind.
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*Arielle*
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#6

08.02.2019, 12:46

Ok .....
Und die SB bei der Re an die RSV, wo genau zieht ihr die ab ? Vom Netto oder Bruttobetrag ?
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booo
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#7

08.02.2019, 13:15

Ich verstehe die Frage (auch) nicht wirklich, wie die SB abgerechnet wird...

Ich mache das immer so, dass ich das in das Schreiben aufnehme (je nach dem, ob Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, dann halt anpassen)...

Die aufgrund unserer anwaltlichen Tätigkeit angefallenen Kosten geben wir Ihnen mit beiliegender Abrechnung bekannt.

Bedingungsgemäß erstattet Ihr Rechtsschutzversicherer daraus lediglich den Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) abzüglich der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 200,00 Euro.

Damit ergibt sich Ihnen gegenüber folgende Abrechnung:

Kostenrechnung Nr. 3350/18 vom 13.12.2018, 860,97 Euro
abzgl. Zahlung Ihrer Rechtsschutzversicherung - 523,50 Euro
noch offener Restbetrag 337,47 Euro

Wir bitten Sie insoweit höflich um Ausgleichung durch Überweisung auf unser Kanzleikonto.
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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Anahid
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#8

08.02.2019, 13:51

*Arielle* hat geschrieben:
08.02.2019, 12:46
Ok .....
Und die SB bei der Re an die RSV, wo genau zieht ihr die ab ? Vom Netto oder Bruttobetrag ?
Es gibt bei uns keine Rechnung an die RSV. Die Rechnung ist immer auf den Mandanten auszustellen (Auftraggeber). Die RSV ist nicht Euer Mandant und nicht Euer Auftraggeber.
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#9

08.02.2019, 14:10

*Arielle* hat geschrieben:
08.02.2019, 12:46
Ok .....
Und die SB bei der Re an die RSV, wo genau zieht ihr die ab ? Vom Netto oder Bruttobetrag ?
Ich ziehe gar nix ab. Das macht die RSV schon selbst. Abgezogen wird von dem Betrag, den die RSV nach den Vertragsbedingungen zahlt. Das ist beim Vorsteuerabzugsberechtigten der Nettobetrag, beim Nichtberechtigten der Bruttobetrag.
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sh161
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#10

11.02.2019, 08:10

*Arielle* hat geschrieben:
08.02.2019, 12:46
Ok .....
Und die SB bei der Re an die RSV, wo genau zieht ihr die ab ? Vom Netto oder Bruttobetrag ?
Ohne Vorsteuerabzugsberechtigung vom Brutto, wobei die Rechnung allerdings an den Mandanten adressiert ist.
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