Gute Frage, die WEG hat eine Verwaltung. Aber Titelschuldner ist die WEG.Kaffeeschubse hat geschrieben: ↑05.02.2019, 16:46Sollte das nicht an die Verwaltung geschickt werden?icerose hat geschrieben: ↑05.02.2019, 16:33Ich muss mich hier auch dranhängen.
Ich will gerade eine Vollstreckungsandrohung gegen eine WEG (100 Eigentümer) machen - da denk ich drüber nach, dass ich ja eigentlich für jeden Schuldner die 3309 bekomme.
Ist das bei einer WEG auch so oder gibt es etwas, das mich hier bremst?
Androhung der Zwangsvollstreckung - Kosten?
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Is schon doof, oder ?icerose hat geschrieben: ↑05.02.2019, 17:16ich glaub ich hab die Antwort:
https://www.rvg-news.de/rvg-zwangsvolls ... schuldner/
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Aber verwechsle ich was? Du willst GEGEN die WEG vorgehen... ihr vertretet die doch nicht, da greift doch eh keine Erhöhung nach 1008 VV RVG... Die gilt doch nur für mehrere Auftraggeber...? Der Artikel hier bezieht sich doch auf die 1008 VV und klärt nicht wie oft die 3309 VV anfällt.icerose hat geschrieben: ↑05.02.2019, 16:54Gute Frage, die WEG hat eine Verwaltung. Aber Titelschuldner ist die WEG.Kaffeeschubse hat geschrieben: ↑05.02.2019, 16:46Sollte das nicht an die Verwaltung geschickt werden?icerose hat geschrieben: ↑05.02.2019, 16:33Ich muss mich hier auch dranhängen.
Ich will gerade eine Vollstreckungsandrohung gegen eine WEG (100 Eigentümer) machen - da denk ich drüber nach, dass ich ja eigentlich für jeden Schuldner die 3309 bekomme.
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Nu musste ich ja glatt mal anfangen zu lesen. Und ich gebe SiBa Recht. Was hat denn dieser Beitrag damit zu tun, ob Du pro Schuldner eine 3309 abrechnen kannst?
Wenn als Schuldner nur die WEG angegeben ist, nicht aber die einzelnen Eigentümer, dann fällt m.E. die 3309 nur einmal an.
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Ihr habt Recht - ich hab gar nicht sooo genau gelesen. Ich bin vom Umkehrschluss ausgegangen. Sorry.SiBa hat geschrieben: ↑06.02.2019, 14:58Aber verwechsle ich was? Du willst GEGEN die WEG vorgehen... ihr vertretet die doch nicht, da greift doch eh keine Erhöhung nach 1008 VV RVG... Die gilt doch nur für mehrere Auftraggeber...? Der Artikel hier bezieht sich doch auf die 1008 VV und klärt nicht wie oft die 3309 VV anfällt.icerose hat geschrieben: ↑05.02.2019, 16:54Gute Frage, die WEG hat eine Verwaltung. Aber Titelschuldner ist die WEG.Kaffeeschubse hat geschrieben: ↑05.02.2019, 16:46Sollte das nicht an die Verwaltung geschickt werden?icerose hat geschrieben: ↑05.02.2019, 16:33Ich muss mich hier auch dranhängen.
Ich will gerade eine Vollstreckungsandrohung gegen eine WEG (100 Eigentümer) machen - da denk ich drüber nach, dass ich ja eigentlich für jeden Schuldner die 3309 bekomme.
Ist das bei einer WEG auch so oder gibt es etwas, das mich hier bremst?
Ja, im Titel steht die WEG als Schuldner, aber eine Eigentümerliste ist direkt mit dem Titel verbunden. Macht das was?
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Wenn der Titel nur gegen die WEG gerichtet ist und nicht auch gegen die einzelnen Mitglieder, würde ich hier sagen, dass es nur eine Schuldnerin gibt, nämlich die WEG und damit fällt die 3309 auch nur einmal an. Bei einer GbR kannst Du ja auch nur dann gegen die einzelnen Gesellschafter vollstrecken, wenn die gesondert im Titel als Schuldner aufgeführt sind.
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Da habe ich auch eine Frage zu.
Es gab ein Urteil, dann hat die Gegenseite ZV angedroht und eine Frist zur Zahlung gesetzt. Vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist haben die einen Pfüb beantragt und Vollstreckt. Jetzt rechnen sie eine 0,3 nach 3309 für die Androhung und eine 0,3 für den Pfüb ab. Ist es nicht eine ZV?
LG
Es gab ein Urteil, dann hat die Gegenseite ZV angedroht und eine Frist zur Zahlung gesetzt. Vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist haben die einen Pfüb beantragt und Vollstreckt. Jetzt rechnen sie eine 0,3 nach 3309 für die Androhung und eine 0,3 für den Pfüb ab. Ist es nicht eine ZV?
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Ja, Androhung der Maßnahme und die Maßnahme selbst lösen insgesamt nur einmal die 3309 aus.