Wie buche ich um, nachdem das Verfahren gewonnen wurde?

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Grappa
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#1

23.01.2019, 14:49

Hallo,

ich bin Rechtsanwalt für Asylrecht (Berufsanfänger) und habe eine Frage: Wie buche ich um, nachdem ich das Verfahren gewonnen habe?

Ich habe eine vollständig beglichene Rechnung meines Mandanten. In ihr ist auch eine Termingebühr enthalten, es ist aber nie zu einem Termin gekommen. Die Gegenseite (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) hat den Anspruch anerkannt und gemäß dem KFA die Verfahrensgebühr samt Auslagenpauschale ausgeglichen.

Nun denke ich, dass ich meinem Mandanten eine Gutschrift in voller Höhe der ursprünglichen Rechnung erteilen müsste, da er ja sein Geld zurück bekommt. Soweit richtig?

Dann müsste ich eine weitere Rechnung erstellen, über die Verfahrensgebühr und Auslagenpauschale, an den Verfahrensgegner adressiert, aber nur zu internen Zwecken? Sonst würde das vom Gegner bezahlte Geld ja Fremdgeld bleiben.

:thx
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icerose
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#2

23.01.2019, 14:57

Hallo und herzlich willkommen, Grappa. :wink1
Grappa hat geschrieben:
23.01.2019, 14:49
Nun denke ich, dass ich meinem Mandanten eine Gutschrift in voller Höhe der ursprünglichen Rechnung erteilen müsste, da er ja sein Geld zurück bekommt. Soweit richtig?
richtig.
Grappa hat geschrieben:
23.01.2019, 14:49
Dann müsste ich eine weitere Rechnung erstellen, über die Verfahrensgebühr und Auslagenpauschale, an den Verfahrensgegner adressiert, aber nur zu internen Zwecken?
auch richtig. Die Rechnung geht dann bloß nicht raus, sondern bleibt in den Unterlagen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Grappa
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#3

23.01.2019, 15:17

Herzlichen Dank! Ich habe jetzt den Kostenfestsetzungsantrag in der Mandantenbuchhaltung gebucht. Das ist dann ja quasi eine Rechnung, und war wohl das, was du mit "manueller Sollstellung" meintest.
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#4

23.01.2019, 15:59

Ja, so geht es natürlich auch. ;)
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#5

23.01.2019, 16:45

Vielen Dank!
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Anahid
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#6

24.01.2019, 09:18

Rechnung auf den Gegner? Geht gar nicht. Sorry, aber der ist nicht Auftraggeber. Rechnungen können immer nur auf den Mandanten lauten (selbst dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist).

Du kannst auf die alte Rechnung eine Teilgutschrift erteilen (nur über die TG, ggf. Auslagenpauschale + Mehrwertsteuer) oder die ganze Rechnung stornieren und dann eine neue Rechnung auf den Mandanten ausstellen, aber auf keinen Fall an den Gegner.

Ich persönlich würde die Teilgutschrift erstellen, die man dann auch dem Mandanten übersenden kann, sodass für ihn klar ist, warum er jetzt den Betrag X erstattet bekommt.
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mücki
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#7

24.01.2019, 12:20

Ich kenne das auch nur so, wie Anahid geschrieben hat. Was in dem Fall (Mdt. hat schon gezahlt, Erstattung durch GS) heißen dürfte:
1. Teilgutschrift über die nicht angefallene TG + darauf entfallender USt-Anteil an Mdt, damit die Buchhaltung sauber ist.
2. Den Mdt. über die Erstattung der restllichen Kosten durch GS informieren und dann
3. den Gesamtbetrag an Mdt. überweisen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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