Hallo,
unser Mandant war mit seinem Fahrzeug unterwegs, dessen HU abgelaufen war.
Er hat einen Anhörungsbogen erhalten, musste die HU nachholen und die Sache ist nun erledigt.
Es gab weder einen Bußgeldbescheid, noch ein Verwarngeld.
Wie würdet ihr abrechnen?
Grüße
Kerstin
Verfahren abgelaufene HU
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Es ist hier üblich, einen Abrechnungsvorschlag zu machen, damit dann hier darüber diskutiert werden kann.
Zumal sich aus deinem Sachverhalt nicht ergibt, inwieweit ihr tätig ward.
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