Hallo,
folgendes Problem liegt auf meinem Schreibtisch.
Mandant beauftragt uns, Aufforderungsschreiben gegen Gegenseite zu machen. Diese zahlt an Mandant sodann die Hauptforderung, natürlich ohne unsere Kosten.
Jetzt bin ich im Urlaub und meine Kollegin macht Antrag auf Mahnbescheid nicht im Namen des Mandanten sondern in unserem Namen wegen RA-Gebühren.
Gegenseite legt natürlich Widerspruch ein. Vor Weiterführung des Verfahrens würde ich gerne in Erfahrung bringen, ob ich im schriftlichen Verfahren irgendwie einen Antrag stellen kann, dass der Mandant natürlich Antragsteller ist und nicht wir.
Kann mir jemand helfen? Vielen Dank schon mal vorab.
LG Simone
Mahnbescheid gegen Gegner wegen RA-Gebühren
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Das ist der Bereich Parteiwechsel, was als Klageänderung nach § 263 ZPO gilt.
- Badeschlappe26
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Schriebs vom Mandanten, dass er die Forderung an euch abtritt?
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
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Du musst zunächst mit deinem Chef abklären, welche obige Möglichkeit er will.
Bei Abtretung durch den Mandanten muss halt eine Abtretungserklärung gefertigt und von dem Mandanten unterschrieben werden und ihr könnt die Forderung im eigenen Namen und auf eigene Kosten geltend machen.
Bei Parteiwechsel muss im Rahmen der Anspruchsbegründung erklärt werden, warum der Antrag auf Parteiwechsel gestellt wird (dass versehentlich MB-Antrag im eigenen Namen statt im Namen des Mandanten erfolgt ist und ein Parteiwechsel sachdienlich ist, da Mandant die Erstattungsforderung der RA-Gebühren hat).
Bei Abtretung durch den Mandanten muss halt eine Abtretungserklärung gefertigt und von dem Mandanten unterschrieben werden und ihr könnt die Forderung im eigenen Namen und auf eigene Kosten geltend machen.
Bei Parteiwechsel muss im Rahmen der Anspruchsbegründung erklärt werden, warum der Antrag auf Parteiwechsel gestellt wird (dass versehentlich MB-Antrag im eigenen Namen statt im Namen des Mandanten erfolgt ist und ein Parteiwechsel sachdienlich ist, da Mandant die Erstattungsforderung der RA-Gebühren hat).
- Badeschlappe26
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Wäre Parteiwechsel vermutlich die bessere Variante. Da macht ihr die Kosten nicht im eigenen Namen geltend, ergo habt ihr euren Mandanten noch immer als Kostenschuldner.
Aber den Antrag zu formulieren ist sicherlich Anwaltssache.
Falls Abtretung sollte doch reichen:
Ich, ... habe eine Forderung gegen ... aus ... (Ra-Rechnung, Datum, Nr., Höhe).
Diese Forderung trete ich an ... (euch) ab.
... (ihr) nehme die Forderung an.
Datum, Unterschriften
Naja, grob. Natürlich etwas schöner ausformuliert - aber auch das wäre Anwaltssache.
Aber den Antrag zu formulieren ist sicherlich Anwaltssache.
Falls Abtretung sollte doch reichen:
Ich, ... habe eine Forderung gegen ... aus ... (Ra-Rechnung, Datum, Nr., Höhe).
Diese Forderung trete ich an ... (euch) ab.
... (ihr) nehme die Forderung an.
Datum, Unterschriften
Naja, grob. Natürlich etwas schöner ausformuliert - aber auch das wäre Anwaltssache.
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