Hallo Leute!
Ich habe eine Frage zur Verjährung eines MB.
Tag der MB-Erstellung: 21.12.18
MB erlassen: 02.01.19
MB zugestellt: 09.01.19
Tag Widerspruch: 07.01.19
Tag der Bekanntgabe Widerspruch: 08.01.19
Wann ist der Anspruch zur Eröffnung des streitigen Verfahrens denn verjährt? Ich lese das Gesetz so, dass aufgrund des Widerspruches Hemmung der Verjährung eingetreten ist. Dann würde ich sagen, dass ab dem 07.01.19 die Verjährung gehemmt ist. Mal angeommen, ich habe recht. Fängt die sechsmonatige Frist von vorne an zu laufen oder rechne ich den Rest dazu?
Verjährung MB Widerspruch
- AliceImWunderland
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§ 204 BGB: ".......Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle."Svengie hat geschrieben: ↑15.01.2019, 16:43Hallo Leute!
Ich habe eine Frage zur Verjährung eines MB.
Tag der MB-Erstellung: 21.12.18
MB erlassen: 02.01.19
MB zugestellt: 09.01.19
Tag Widerspruch: 07.01.19
Tag der Bekanntgabe Widerspruch: 08.01.19
Wann ist der Anspruch zur Eröffnung des streitigen Verfahrens denn verjährt? Ich lese das Gesetz so, dass aufgrund des Widerspruches Hemmung der Verjährung eingetreten ist. Dann würde ich sagen, dass ab dem 07.01.19 die Verjährung gehemmt ist. Mal angeommen, ich habe recht. Fängt die sechsmonatige Frist von vorne an zu laufen oder rechne ich den Rest dazu? Welcher Rest?
Die letzte Verfahrenshandlung in deinem oben geschilderten Fall ist der 09.01.19. Da ist der MB zugestellt worden. Wobei ist etwas schwer nachvollziehen kann, wie der Widerspruch noch vor Zustellung des MB eingelegt werden konnte. So einen Fall hatte ich noch nicht, aber wie dem auch sei.....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Ja, das ist wirklich komisch mit dem Zeitraum Zustellung und Einlegung Widerspruch.
Aber die letzte Verfahrenshandlung ist doch die Einlegung des Widerspruchs oder nicht? Also der 07.01.19 und dann + 6 Monate oder nicht?
Aber die letzte Verfahrenshandlung ist doch die Einlegung des Widerspruchs oder nicht? Also der 07.01.19 und dann + 6 Monate oder nicht?
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Ups, Korrektur: Der MB wurde am 28.12.18 zugestellt. Asche über mein Haupt. Aber das ändert ja nichts an der letzten Verfahrenshandlung, die meines Erachtens die Einlegung des Widerspruches ist.
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Ja, sehe ich auch so.
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