Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Feldhamster
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#11
15.01.2019, 11:54
Muschel hat geschrieben: ↑15.01.2019, 11:48
Rechtsanwältin meint nach Rücksprache, mit der Gegenseite Einigung nicht abrechnen, da wir auf das gegnerische Schreiben (Zahlung 10.000,00 € und damit ist alles erledigt) nicht reagiert haben, d.h. wir haben nicht geschrieben ist o.k. Sie haben quasi mit dem Schreiben gleich die Zahlung angewiesen.
Dann habt ihr auch keine Verzichtserklärung abgegeben.
Somit ist natürlich auch keine Einigung erfolgt, die eine EG entstehen lässt.
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Adora Belle
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#12
15.01.2019, 12:32
Dann ist aber auch das Mandat noch nicht beendet. Und die Informationen oben stimmen hinten und vorne nicht. So kannst Du natürlich hier keine korrekten Antworten bekommen.
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CeNedra
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#13
15.01.2019, 12:35
Wenn die Gegenseite vorschlägt, sie zahlt 10000€, aber nur, wenn auf sonstige Forderungen verzichtet wird, dann sind die Verhandlungen aber noch nicht abgeschlossen und das Mandat noch nicht beendet, wenn ihr hierauf nicht reagiert habt. (Warum eigentlich nicht, wenn das dem Interesse des Mandanten entsprach?).
Entweder ihr müsst noch ausdrücklich zustimmen, dann ist ein Vergleich geschlossen. Oder, wenn die Gegenseite euer Stillschweigen als Zustimmung wertet und zahlt und der Mandant ist damit einverstanden ist wiederum ein Vergleich geschlossen worden.
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Muschel
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#14
15.01.2019, 13:13
Die Informationen waren schon korrekt. Unser Mandant war mit der Zahlung einverstanden. Wir haben lediglich nicht an die Versicherung geschrieben, dass damit dann alles erledigt ist. Dem Schreiben der Versicherung war auch keine Verzichtserklärung beigefügt oder sie haben geschrieben, wir sollen uns dazu äußern. Sie lediglich geschrieben sie zahlen 10.000 € und die Angelegenheit ist damit beendet und fast zeitgleich war das Geld auf dem Konto.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Soenny
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#15
15.01.2019, 13:44
Sorry, aber so was habe ich noch nicht gehört. Wir machen hier fast nur Unfallsachen und bei solchen "Einigungen" schicken die Versicherungen immer Verzichtserklärungen, damit sie sicher sein können, daß später nicht noch ein Nachschlag verlangt wird.
Wenn der Mandant einverstanden ist, dann fordert das FOrmular an oder erklärt den Verzicht, dann bekommt ihr das Formular und dann kann auch eine EG abgerechnet werden, vorher nicht.
Ansonsten wie Adora
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Muschel
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#16
15.01.2019, 14:27
Hab jetzt mal mit der Versicherung telefoniert. Sie sagen, da die Ärztin in ihrem Bericht ausschließt, dass voraussichtlich Dauerfolgen des Unfalls zurückbleiben, benötigen Sie keine Verzichtserklärung.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Muschel
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#18
15.01.2019, 15:55
na sicher ist das nicht, so hat sich die Ärztin ausgedrückt. Werde das mit der Einrede der Verjährung mal mit meiner Chefin besprechen. Vielen Dank
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Krümelkekse
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#19
13.08.2021, 10:37
Hallo. Ich habe die Frage hinsichtlich des folgenden Falles:
Im vom Gericht anberaumten Ortstermin nimmt der Kläger hinsichtlich eingeklagter Mahnkosten (Nebenforderung) einen Teil zurück. Wir (als Beklagte) stimmen dem zu und erklären im Übrigen Anerkenntnis. Anerkenntnisurteil wurde erlassen.
Ich würde grundsätzlich eine EG ansetzen, bin mir aber unsicher. Könntet ihr mir helfen bitte?
Liebe und sonnige Grüße
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Feldhamster
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