![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ich bräuchte bitte mal Hilfe bei der Ermittlung des Streitwertes in einer Mietsache.
Dem Mandanten wurde nach 34 Jahren (unberechtigt) die Werkswohnung gekündigt.
Es wurde dann eine Einigung erzielt werden, daß der Mandant bis Juli 2019 dort wohnen bleiben darf, die Gegenseite sich an den Umzugskosten mit 2.000 € beteiligt und eine Entschädigung von 30.000 € gezahlt wird.
Abgerechnet habe ich dann:
1.800 € Miete für 12 Monate (so gering wegen Werkswohnung)
2.000 € Umzugskostenzuschuß
50.000 € Entschädigung (weil wir das gegenüber der Gegenseite geltend gemacht haben).
Ich habe eine GG, eine TG (Besprechung mit der Gegenseite mit dem Ergebnis der Einigung) und eine EG aus 53.800 € berechnet.
Die RSV sagt jetzt, daß es bei Umzugskosten und Abfindung am Versicherungsfall fehlen würde und meint, die Gegenseite hätte ja auf Räumung klagen können. Wir haben dann Schriftverkehr vorgelegt, aus dem sich ergibt, daß die Gegenseite Klage einreichen wollte, falls der Kündigung weiter widersprochen wird und wir haben Feststellungsklage angedroht, da die Kündigung rechtswidrig war. Weiter haben wir erläutert, daß die Entschädigung dafür verlangt wurde, daß dem Mandanten ein noch höherer Schaden dadurch entstanden wäre, daß er dann statt der wirklich günstigen Werkwohnung für eine andere Wohnung mindestens 800 € monatlich hätte zahlen müssen und das hochgerechnet bis zum Renteneintritt rund das doppelte als der jetzt gezahlte Entschädigungsbetrag gewesen wäre.
Liege ich beim Streitwert falsch?