EG bei gerichtl. Vergleich mit RZV - kein reduzierter SW

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NORTHERN DINO
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#1

12.01.2019, 16:39

In dem dem Beschl. des OLG Schleswig v. 14.11.2018 - 9 W 162/18 zugrundeliegenden Ausgangsverfahren kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, in dem sich die Beklagte verpflichtete, die Klageforderung monatlich in Raten abzubezahlen sowie die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs zu tragen. Im sich anschließenden KFV wurde dann streitig, ob die EG aus dem reduzierten Gegenstandswert des § 31b RVG zu berechnen ist.

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https://community.beck.de/2019/01/11/ke ... svergleich
~ Grüßle ~
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