Hallo zusammen,
in einer Urkunde wurde A) die Aufhebung des Wohnungseigentums und B) ein Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Teilfläche beurkundet.
Nun stellt sich hier die Frage, wie der Wert für die spätere Auflassung ist. Ist der Wert der Auflassung der Wert der zugrundeliegenden Urkunde oder nur der des Kaufvertrages?
Viele Grüße,
noto-fee
Wert der Auflassung?
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Da nur ein Grundstück bzw. Wohnungseigentum aufgelassen werden kann, natürlich nur der Wert des entsprechenden Kaufvertrags.
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