Ratenzahlungsvereinbarung mit eigenem Mandanten - Einigungsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lahmi
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#1

10.01.2019, 10:21

Hallo,

folgende Frage ist bei uns heute aufgetaucht:

Wir haben einen Mandanten mit dem wir eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen möchten. Chef möchte dafür eine 1,5 Einigungsgebühr (aus einem Wert nach § 31b RVG) abrechnen.

Hat jemand Praxiserfahrung, ob dies bei dem eigenen Mandanten möglich ist und wenn ja, ob man nur die EG bekommt, denn eigentlich kann sie ja nicht alleine stehen, oder?
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Adora Belle
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#2

10.01.2019, 10:33

Solange es außergerichtlich um eigene Gebühren geht, entstehen für die Beitreibung keine eigenen neuen Kosten.
Lahmi
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#3

11.01.2019, 11:58

Ja, so habe ich das auch in Erinnerung. Gebühren entstehen dann erst ab Mahnbescheidsantrag gegen den Mandanten. Aber Chef ist der Meinung, dass dies alle so handhaben und möchte dafür, dass wir uns auf die Ratenzahlung einlassen, eine Einigungsgebühr :roll: I.d.R. rechnen wir hierfür nichts ab, aber in diesem Fall möchte er es so. Vielleicht kann ich ihn noch überzeugen... 8) Danke!
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Adora Belle
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#4

11.01.2019, 12:30

Das handhaben nicht alle so. Und selbst wenn, kann man daraus nicht schließen, dass das Vorgehen korrekt wäre. Gruß an den Chef.
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#5

11.01.2019, 16:25

Lahmi hat geschrieben:
11.01.2019, 11:58
I.d.R. rechnen wir hierfür nichts ab, aber in diesem Fall möchte er es so. Vielleicht kann ich ihn noch überzeugen... 8)
Wie Adora Belle.
Also wurde das bislang immer richtig gemacht und jetzt soll es plötzlich anders herum korrekt sein - das muss man nicht verstehen?! :kopfkratz
Wenn der Chef sich blamieren will, soll er es versuchen. :P
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Lahmi
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#6

14.01.2019, 10:34

Ja, ich verstehe ihn manchmal auch nicht... :augenreib ;) Danke euch :thx
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