ZTR Zugang gesperrt - Testament muss heute eingereicht werden!!

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elena94
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#1

09.01.2019, 11:21

Hallo ihr Lieben,

folgendes Problem: :sad:

Am 02.01.2019 hat mein Chef ein Testament beurkundet. Am 03.01. habe ich es morgens in die Urkundenrolle eingetragen und gleich meiner einen Kollegin zur Bearbeitung gegeben (sie macht die Testamente dann immer direkt fertig).
Sie konnte sich dann beim ZTR nicht einloggen. Ich habe dort angerufen und mir teilte die dortige Mitarbeiterin mit, dass zwischen Weihnachten und Neujahr, an einem der beiden Werktage 27.+28.12. (Silvester ist bei uns zu), unser ZTR-Zugang gesperrt worden sei, weil jemand das Passwort 5x falsch eingegeben hätte.

Ich habe dann sofort ein neues Passwort beantragt. Die BNotK teilte mir dann per Mail mit, dass am 04.01. die neuen Zugangsdaten per Post rausgegangen seien... bis heute sind sie aber nicht da und das Testament muss eigentlich spätestens heute zum Gericht. :panik ich habe dann heute beim zuständigen Gericht angerufen, die meinten, wir sollten es nicht einreichen und sie wollen es nicht haben, bevor es nicht registriert ist... :roll: von der 7-Tage-Frist der Notare wüssten sie gar nicht. Wir sollten das irgendwie anders klären.

Hat jemand eine Idee, wie wir jetzt verfahren können??
Liebe Grüße :wink1
Eli
larifari
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#2

09.01.2019, 12:02

elena94 hat geschrieben:
09.01.2019, 11:21
von der 7-Tage-Frist der Notare wüssten sie gar nicht
Welche 7-Tage-Frist? Die Registrierung und die Abgabe des Testaments in die besondere amtliche Verwahrung hat grundsätzlich unverzüglich (also ohne schuldhaftes Verzögern) zu erfolgen (§§ 34 Abs. 1 S. 4 , § 34a Abs. 1 S. 1BeurkG). Hierbei wird wohl (je nach Kommentar) von drei bis fünf Werktagen ausgegangen.

Ich befürchte, ihr müsst auf die Freischaltung des ZTR-Zuganges warten.
Martin Filzek
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#3

09.01.2019, 13:16

Wozu die Aufregung - ist doch keine Notfrist, und das Testament wird durch spätere Einreichung ja nicht ungültig.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
elena94
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#4

09.01.2019, 14:07

@lari irgendwo - nicht im BeurkG - steht das wohl. Meinte meine Kollegin und so habe ich es daher auch in meiner Ausbildung hier gelernt... evtl. hat sie das aus irgendeinem Kommentar oder, was ich mir auch vorstellen könnte, diese 7 Tage sind eine Art "Vorgabe" der hiesigen Notarprüfer, die bis 7 Tage nach Beurkundung als Ablieferungszeitpunkt noch akzeptieren.

@MartinFilzek das stimmt, zum Glück :-D
Laut meiner Kollegin ist es aber eine Amtspflichtverletzung, wenn das nicht rechtzeitig beim AG abgeliefert wird und das bei der nächsten Prüfung dem Prüfer auffällt.

So oder so können wir es jetzt wohl leider nicht einreichen. Ich hoffe, die Post vom ZTR kommt bald mal an...
Liebe Grüße :wink1
Eli
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#5

09.01.2019, 14:12

Ein Amtspflichtsverletzung kann es nur sein, wenn nicht unverzüglich eingereicht wird. Wenn unmittelbar nachdem die Registrierung wieder möglich war eingereicht wird, dann ist unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) eingereicht worden.
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